Barrick Gold mit Fehlausbruch?
Fazit:
Die Erholung vom Märztief mit einem Kursstand bei 11,07 USD war äußerst dynamisch. Doch genauso schnell wir diese ablief, so zäh stellt sich seither der Folgeimpuls dar. Vielmehr scheint die Stimmung derzeit zu kippen, sodass man bei längerem Verweilen unterhalb von 13,00 USD je Anteilsschein von einer Ausdehnung der Kursschwäche ausgehen kann. Diese dürfte im weiteren Verlauf zu einem Rückgang bis hin zum Tief vom März bei 11,07 USD führen.
Im Ausdehnungsfall wären sogar weitere Verluste bis hin zur runden Marke von 10,00 USD je Anteilsschein zu erwarten. In diesem Fall wäre bereits die Hälfte der Erholungsbewegung aus 2016 relativiert und der Bias durchaus wieder bärischer einzuschätzen. Ganz anders stellt es sich natürlich dar, sofern die Marke bzw. vielmehr die Zone rund um 13,00 USD zurückerobert werden könnte.
Speziell eine Etablierung über 13,00 USD erlaubt einen Lauf bis zum Reaktionshoch vom 27. April bei 13,80 USD, bevor darüber die Marke von 14,50 interessant werden dürfte. Dort verläuft die übergeordnete Abwärtstrendlinie und stellt praktisch die nächste Hürde dar. Folglich wäre auch erst mit einem nachhaltigen Anstieg über das Level von 15,00 USD bzw. eben jener Abwärtstrendlinie, die Chance einer mittel- bis langfristigen Trendwende hin zu einem bullischen Setup gegeben.
Long Szenario:
Die gegenwärtigen Aussichten sind keinesfalls rosig. Erst oberhalb von 13,00 USD wären die Bullen wieder in der Position etwas zu erreichen. In einem Anschlussschub lässt sich dabei eine Bewegung bis 13,80 USD antizipieren. Oberhalb dessen erlaubt sich mittelfristiges Potenzial bis zur Marke von 14,50 USD.
Short Szenario:
Der Chart dreht offenbar wieder deutlicher ins Negative. Bei einem Verweilen unter 13,00 USD ist daher ein Test des Tiefs vom März bei 11,07 USD beinahe unausweichlich. In der Folge müsste man sogar noch einen Test der runden Marke von 10,00 USD je Anteilsschein einkalkulieren.
© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com
Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.