Die Rohstoff-Woche - KW 43/2009: Von Ablade- und Übernahmetücken und Uranpreisexplosionen
Einen gehörigen Dämpfer bekamen auch viele Kleinaktionäre von Moto Goldmines versetzt. In früheren Ausgaben berichteten wir mehrfach über den Bieterwettstreit von Randgold/AnglogoldAshanti und Redback Mining. In dieser Woche wurde Moto Goldmines nun für etwa 500 Mio. USD in Bar und Aktien an das Konsortium aus Randgold und Anglogold Ashanti verschachert. Etwa 15,75 Mio. Unzen Gold, die Moto aus dem bestehenden Vertrag mit der halbstaatlichen kongolesischen Gesellschaft OKIMO zustehen, gehen nun also an Anglogold, das sich bisher wenig arbeitssam im Kongo zeigte und an den kleineren Partner Randgold.
32 USD zahlten beide dabei pro Unze Gold, ein vergleichsweise lachhafter Wert. Zumal Geologen von bis zu 40 Mio. Unzen Gold auf Motos Liegenschaften ausgehen. Das Management und die Großaktionäre der mittlerweile ehemaligen Moto Goldmines dürften mit diesem Deal bei vielen ehemaligen Kleinanlegern ihre eigene Bankrotterklärung unterschrieben und jegliches Vertrauen verspielt haben. Zumal bei der “Fusionsabstimmung“ nur diejenigen Stimmen gewertet wurden, deren Inhaber entweder direkt anwesend waren oder die über eine Clearingstelle zur Abstimmung gebracht wurden. Haken an der ganzen Sache - zumindest für Kleinanleger - waren die Gebühren bis in den dreistelligen Euro-Bereich hinein, die Privataktionäre für die Weiterleitung ihrer Abstimmung zahlen sollten. So blieb den Anlegern die Teilnahme an der Mitbestimmung über ihr Investment weitestgehend verwehrt, es konnte lediglich zwischen Pest (Barabfindung) oder Cholera (weit überbewertete Randgoldaktien) gewählt werden. Zustände wie im alten Rom - oder im Kongo Sir Jonah? Zur Erklärung: Sir Sam Jonah war zuletzt Chairman von Moto Goldmines und maßgeblich am Deal mit AnglogoldAshanti beteiligt. In seiner Pre-Moto-Zeit war er unter anderem auch President von AngloGold Ashanti - ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Was bleibt ist ein mehr als fader Nachgeschmack und die Erkenntnis, dass man sich immer vergewissern sollte, in was und vor allem in wen man sein teuer erarbeitetes Geld und sein Vertrauen steckt.
Nun hat BHP Billiton also die Katze aus dem Sack gelassen. Die Olympic Dam Mine, die größte Untertagebau-Mine Australiens wird für bis zu sechs Monate nur mit 20%iger Kapazität arbeiten können. Grund dafür ist ein Förderkorb, der den so genannten Clark Shaft hinunterstürzte und die Förderanlage beschädigte. Für mindestens einen Monat wird aus dem Schacht gar nichts produziert werden können. Danach will man versuchen die Kapazität wieder Stück für Stück hochzufahren. Experten gehen davon aus, dass die Reparatur jedoch weit mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen könnte.
Was hat das Ganze nun für Auswirkungen auf den Uranmarkt? BHP Billiton hat für alle betroffenen Lieferkontrakte die so genannte “force majeure“ - Klausel gezogen (Erklärung siehe unten).
Sicher ist damit nur, dass zwischen BHP Billiton und seinen Vertragspartnern viele Fragen und Hintertürchen im Vertragswerk offen bleiben. Inwieweit BHP Billiton also gerichtlich noch zu Lieferausfällen zur Verantwortung gezogen werden kann, bleibt offen.
Weniger offen scheinen die Folgen des Ausfalls der Mine für den Uranmarkt. So zog der Uran-Spot-Preis innerhalb der letzten beiden Wochen schonmal um 10% an. Die australische Macquarie Bank geht davon aus, dass der Uranpreis jetzt zügig, das heißt innerhalb eines Monats, über die 50 USD-Marke klettern wird. Der Grund dafür ist relativ simpel: Die betroffenen Abnehmer müssen sich nun anderweitig nach Uran für ihre Kernkraftanlagen etc. umsehen. Es handelt sich dabei immerhin um 7 bis 8% der - ohnehin schon knapp bemessenen - weltweiten Uranproduktion.
Hätten Sie’s gewusst?:
Force Majeure - Klausel: Eine Recht gute Erklärung zur Bedeutung von Force Majeure -Klauseln liefert Wikipedia.
Dort heißt es unter anderem: “Um Streitigkeiten oder Auslegungsrisiken über etwaige Haftungsfragen zu vermeiden, wird in vielen Verträgen zum vorbeugenden Haftungsauschluss im Falle extremer unerwarteter Ereignisse eine sogenannte Force Majeure-Klausel integriert. Diese Klausel räumt einer oder allen Vertragsparteien im Fall höherer Gewalt das Recht ein, von dem ansonsten bindenden Vertrag zurück zu treten. Die Klausel ist geeignet, das geltende positive Recht zu verdrängen.
Tritt ein Ereignis der höheren Gewalt ein, wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten - zumindest vorübergehend - suspendiert. Das bedeutet im Hinblick auf die Risikoverteilung, dass letztlich jeder der beiden Vertragspartner die für ihn schädlichen Folgen der Störung oder Verzögerung der Leistung selbst zu tragen hat. Gegenseitige Ansprüche auf Ausgleich der Risikofolgen bestehen dann nicht. Im Ergebnis wird das Risiko demjenigen Vertragspartner zugewiesen, der primär vom Risiko und dessen schädigenden Folgen betroffen wird. Die Aufhebung der Vertragspflichten bewirkt, dass Erfüllungszeiten außer Kraft treten, weil es an der Voraussetzung der Fälligkeit der Leistung fehlt. Die eine Vertragspartei hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht zeitgerechten Erfüllung durch die andere. Sie muss die Risikofolgen der Verzögerung selbst tragen. Wirkt das störende Ereignis nicht mehr auf den Vertrag ein, so kann die Klausel Regelungen vorsehen, die das Wiederaufleben des Vertrags ermöglichen.“
Der Spruch der Woche:
“Strebe nicht danach, ein Amt zu erlangen, sondern des Amtes würdig zu werden.“ - Konfuzius - war ein chinesischer Philosoph zur Zeit der Östlichen Zhou-Dynastie.
Das zentrale Thema seiner Lehren war die menschliche Ordnung, die seiner Meinung nach durch Achtung vor anderen Menschen und Ahnenverehrung erreichbar sei.
In diesem Sinne eine erfolgreiche Rohstoff-Woche!
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© Tim Roedel
Die Rohstoff-Woche
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