Freegold erhält zusätzliche Überbrückungskreditverlängerungen
Anhaltende Verhandlungen mit den Equipmentgebern von Freegold werden geführt bezüglich bestimmter Verzichte, um den 30. Mai 2010 als ursprüngliches Fälligkeitsdatum einzuhalten und um ein baldiges Rückzahlungsrecht, welches den Equipmentgebern gewährleistet wurde, aufzuheben (siehe auch Pressemeldung vom 20. Mai 2008). Dieses Darlehen von 1,79 Millionen US-Dollar sollte die Gesellschaft in die Lage versetzen, die Technik für die portable Aufbereitungsanlage mit einer Kapazität von 1.200 Tonnen /Tag zu erwerben. Besichert wird es durch Privatgrundstücke mit einer Fläche von 302 Acres, die neben dem Projekt Golden Summit erworben wurden, sowie durch die kompletten Aufbereitungsanlagen des Unternehmens bei Golden Summit, das heißt unter anderem durch eine Brecheranlage (Primär-Prallbrecher und Sekundär-Kegelbrecher), eine Gesteinsmühle (3 Kugelmühlen), eine Goldrückgewinnungsanlage nach dem Gravitationsprinzip (4 Knelson-Konzentratoren), ein portables Dieselkraftwerk mit einer Kapazität von 1,2 MW sowie weitere Hilfsgeräte und Materialtransporteinrichtungen.
Steve Manz, Präsident und CEO von Freegold dazu: „Wir sind unseren Darlehensgebern für den Überbrückungskredit dankbar, der uns die zusätzliche Zeit verschafft, die wir zur Refinanzierung der Gesellschaft benötigen. Wir prüfen weiterhin eine Vielzahl von Finanzierungsalternativen und stellen einen spürbar positiven Wandel im Markt fest: Die Zahl junger Goldexplorationsunternehmen, die in jüngster Zeit in dem expandierenden Goldmarkt neues Eigen- und Fremdkapital einwerben konnten, stieg deutlich an. Wir sind weiterhin überzeugt, dass unser Portfolio an nordamerikanischen Goldprojekten zu den besten und fortgeschrittensten im ganzen Junior-Rohstoffsektor gehört. Obgleich unsere Bemühungen sich in den vergangenen Monaten auf die Refinanzierung konzentrierten, haben wir die Ergebnisse unserer umfangreichen Arbeitsprogramme aus dem Jahr 2008 weiter ausgewertet und verdichtet und können in Kürze neue Projektinformationen vorlegen.“
Das oben erwähnte Überbrückungsdarlehen wird vorbehaltlich der Ausarbeitung einer definitiven Dokumentation und der amtlichen Genehmigung gewährt.
Steve Manz,
President und CEO
Informationen zu Freegold Ventures Limited
Freegold Ventures Limited ist eine nordamerikanische Explorations- und Entwicklungsgesellschaft. Das Unternehmen erkundet zurzeit fortgeschrittene Goldprojekte in Idaho und Alaska. Freegold besitzt eine 100%-Pachtbeteiligung am Goldprojekt Almaden im Süden von Idaho, eine 93%-Beteiligung am Goldprojekt Golden Summit außerhalb von Fairbanks, Alaska, ganz in der Nähe der Goldmine Fort Knox, sowie eine 100%-Beteiligung am Goldprojekt Rob in der Nähe der Goldmine Pogo im Bergbaugebiet Goodpaster, Alaska, und unterzeichnete ein Explorationsabkommen mit der Option auf die Pachtung des Goldprojekts Vinasale mitten in Alaska.
Kontakt für nähere Informationen:
Mark Feeney – Investor Relations
+1.604.786.2587
mfeeney@freegoldventures.com
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Diese Pressemitteilung enthält „Prognosen für die Zukunft“ im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Erklärungen und Informationen zur Explorationstätigkeit und zum Finanzierungsbedarf des Unternehmens. Solche Prognosen für die Zukunft widerspiegeln die aktuellen Erwartungen oder Überzeugungen des Unternehmens. Prognosen für die Zukunft unterliegen einer Reihe von Risiken, Annahmen und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens wesentlich von den hier diskutierten Erwartungen abweichen; unter anderem ist es möglich, dass die zukünftigen Explorationsergebnisse nicht mit den Erwartungen des Unternehmens übereinstimmen; dass die Interpretation der Explorationsergebnisse ungenau ist, dass die bei der Bergbauexploration sowie bei der Erschließung von Bergbauprojekten typischen Risiken auftreten, dass die hier beschriebene Darlehensverlängerung nicht oder nicht mit den zurzeit vom Unternehmen erwarteten Bedingungen zustande kommt und dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel einzuwerben, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Darlehensgebern zu befriedigen und die Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Der Leser sei darauf hingewiesen, dass er sich auf Prognosen für die Zukunft nicht blind verlassen darf, weil es möglich ist, dass die Erwartungen, Vorhersagen, Annahmen, Projektionen und sonstigen Prognosen für die Zukunft vom Unternehmen nicht erreicht werden. Eine Änderung einer dieser Faktoren könnte dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen vorausblickenden Informationen zum Ausdruck gebracht wurden. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in solchen vorausblickenden Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, vernünftig sind, kann es keine Garantie abgeben, dass sich solche Erwartungen als korrekt erweisen werden. Vorausblickende Aussagen und Informationen basieren auf den aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Plänen, welche jedoch eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die das Unternehmen erwartet und in vorausblickenden Aussagen oder Informationen beschrieben hat. Vorausblickende Aussagen und Informationen basieren auf einer Reihe von Annahmen, die sich als inkorrekt herausstellen könnten. Abgesehen von den hierin identifizierten, nahm das Unternehmen auch andere Voraussetzungen an ‒ unter anderem die Fähigkeit, Explorationsaktivitäten rechtzeitig und gemäß dem Bohrprogramm des Unternehmens durchzuführen, die Verfügbarkeit von Finanzierungen, Risiken hinsichtlich der verzögerten oder nicht erteilten Gewährung von Krediten und andere Risiken und Ungewissheiten, die in anderen Teilen dieses Dokumentes oder in anderen Veröffentlichungen des Unternehmens mit den kanadischen Wertpapierbehörden beschrieben werden. Solche vorausblickenden Informationen beziehen sich nur auf den Tag, an dem sie geäußert wurden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet – sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben – vorausblickende Informationen zu aktualisieren, sei es als Folge von neuen Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse oder aus anderen Gründen. CUSIP: 45953B107
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