GreenX Metals Ltd.: Polen mit verzweifeltem Handeln
Wie GreenX heut vor Börsenstart in Sydney berichtet, hat Polen nach seinem Antrag auf Aufhebung des BIT-Schiedsspruchs nun auch einen Antrag auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs bei den Gerichten von Singapur gestellt. Polen hat gerichtliche Aspekte des ECT-Schiedsspruchs angefochten und behauptet, die Entscheidung des Gerichts über den Schadensersatz sei verfahrensrechtlich ungerecht.
In der Pressemeldung heißt es:
Die Hürde für einen Aufhebungsantrag vor den Gerichten Singapurs oder Englands ist sehr hoch, und die Gerichte lehnen Aufhebungsanträge in der überwiegenden Mehrheit der Fälle ab.
Es ist wichtig zu wissen, dass sich ein "Aufhebungs"-Antrag von einer allgemeinen "Berufung" unterscheidet, da sich ein Aufhebungsantrag in der Regel nur auf eine fehlende Zuständigkeit des Gerichts oder auf eine unfaire Verfahrensweise beziehen kann.
Bei beiden Aufhebungsanträgen kann die eigentliche Begründetheit der Forderung nicht von den Gerichten überprüft werden.
Das Unternehmen verteidigt sich nachdrücklich gegen die Aufhebungsanträge und wird den Markt, falls erforderlich, im Rahmen seiner kontinuierlichen Veröffentlichungspflichten auf dem Laufenden halten.
Einschätzung:
Für mich ein logischer Schachzug der Polen, doch auch nur eine Alibi-Aktion der Anwälte, die mit der krachenden Niederlage ihr Gesicht verloren haben.
Man versucht nun, diesen letzten Weg zu gehen, doch ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gerichte in London, Wales und Singapur nun urplötzlich feststellen, dass sie für diesen Fall gar nicht zuständig waren oder Polen falsch behandelt haben.
Die Geschichte wird sich also noch in die Länge ziehen, doch derweilen laufen die Zinsen auf, die Polen zahlen muss. Schon jetzt sind seit dem Urteil 6,3 Millionen AUD an Zinsen aufgelaufen!
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
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