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San Simon Projekt von Eaglecrest Explorations Ltd. nicht von bolivianischer Bergbauverordnung betroffen

04.05.2007  |  IRW-Press
Eaglecrest Explorations Ltd. (Eaglecrest, das Unternehmen) (EEL-TSX.V;EAT-Frankfurt) hat von seinem bolivianischen Rechtsanwalt die Bestätigung erhalten, dass die am 1. Mai 2007 vom bolivianischen Präsidenten Evo Morales bekannt gegebene Bergbauverordnung keine Auswirkungen auf das San Simon Projekt von Eaglecrest haben wird. Die Rechte von Eaglecrest hinsichtlich der zum San Simon Projekt gehörenden Bergbaukonzessionen bleiben von der neuen Regelung unberührt und sind somit rechtlich abgesichert.

Dr. Jorge Forgues Valverde, der bolivianische Rechtsanwalt des Unternehmens und President von dessen Tochtergesellschaft Eaglecrest Explorations Bolivia, S.A. (EEBOL), hat Eaglecrest über die vier Ge-setzesartikel des neuen Decree 29117 informiert:

Artikel 1: Erklärt das gesamte Staatsgebiet zur National Mining Reserve (nationale Mineralreserve) und gewährt der Corporación Minera de Bolivia (COMIBOL) alle Verwertungs- und Verwaltungsrechte. In diesem Artikel wird ausdrücklich erklärt, dass alle bereits vor dieser rechtlichen Verfügung ge-währten Bergbaukonzessionen Bestand haben und respektiert werden.

Artikel 2: Verbietet die weitere Gewährung von neuen Bergbaukonzessionen jeglicher Art und legt fest, dass Konzessionsanträge auch solche, für die bereits Registrierungsverfahren angelaufen sind nicht mehr bewilligt werden.

Artikel 3: Legt fest, dass die Servicio Geológico Técnico Minero (Sergeotecmin), eine technische Bergbauorganisation der Regierung, keine neuen Bergbauvereinbarungen mehr ohne die vorherige Genehmigung der Regierung abschließen darf. Nach Abschluss von Untersuchungen und Genehmigungsverfahren durch Sergeotecmin können potentielle Bergbaugebiete von Dritten im Rahmen unterzeichneter Vereinbarungen mit COMIBOL exploriert werden.

Artikel 4: Legt fest, dass bestimmte Gebiete der nationalen Mineralreserve (National Mining Reserve) teilweise oder insgesamt aus der Reserve herausgenommen werden können, wenn Sergeotecmin im Auftrag der bolivianischen Regierung durchzuführende Untersuchungen abgeschlossen hat.

Dr. Forgues erläuterte, dass die Bergbaukonzessionen sowie die Joint-Venture-Vereinbarungen für das 300 km2 große San Simon Projekt von Eaglecrest im Nordosten Boliviens von der Verordnung nicht betroffen sind, da laut Artikel 1 alle Rechte geschützt sind, die die Regierung in der Vergangenheit nationalen Projekteigentümern gewährt hat, die Joint-Venture-Vereinbarungen mit EEBOL unterzeichnet haben.

Wir freuen uns, dass unsere Interessen in Bolivien anerkannt wurden und unter der neuen Verordnung Schutz genießen, kommentierte Eaglecrest President Hans Rasmussen. Man hatte uns zwar mitgeteilt, dass eine neue Bergbauverordnung in Vorbereitung war. Wir wussten aber überhaupt nicht, welche Form sie letztendlich annehmen würde. Die Klarheit und die Sicherheit, die diese gesetzliche Regelung jetzt für die Bergbaurechte in Bolivien bringt, schenkt uns das nötige Vertrauen, unsere Tätigkeiten fortzusetzen. Die Explorationsarbeiten im San Simon Projekt werden wie geplant mit Bestätigungsbohrungen (Diamant-bohrungen) und untertägigen Großprobenahmen für die Durchschüsse mit höherem Goldgehalt (L463 und L484) sowie Explorationen zusätzlicher Ziele an anderer Stelle im 300 km2 große Gelände fortgesetzt.


Über Eaglecrest Explorations Ltd

Eaglecrest Explorations, Ltd. ist mit der Exploration des in einem fortgeschrittenen Stadium befindlichen Goldprojekts San Simon beschäftigt, das in der Nähe der Grenze zwischen Bolivien und Brasilien gelegen ist. Die Aufgabenstellung von Eaglecrest besteht darin, den Wertzuwachs für die Aktionäre durch den Ein-satz fundierter technischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur systematischen Erforschung und Entwicklung des hochgradigen Goldprojekts San Simon zu steigern. Eaglecrest kontrolliert Eigentumsrechte an Mine-ralien, die nahezu 300 Quadratkilometer auf dem San Simon-Plateau im Nordosten von Bolivien abdecken.

Zu Beginn des Jahres 2007 wird sich die Gesellschaft auf Definitionsbohrungen des hochgradigen Goldaustriebs L463 konzentrieren. Nachdem dieser abgegrenzt ist, wird die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr die entsprechenden Daten der in Vancouver ansässigen Firma SRK Consulting für die Durchführung einer Ressourcenberechnung zur Verfügung stellen.



Kontakt Deutschland

Value Relations GmbH
Mail: EAT@vrir.de
Tel.: 069/959246-13
www.eaglecrestexplorations.com
info@eaglecrestexplorations.com



Im Auftrag des Vorstands

Hans Rasmussen
President, Eaglecrest Explorations Ltd.
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