Goldminenaktien (HUI) - 250 Punkte schon im Februar?
Nach der letzten Einschätzung vom 16. Januar \"Goldminenaktien (HUI) - Doch nur ein schnelles Strohfeuer?\" war ich mir nicht ganz sicher, ob der HUI direkt weiter steigen oder doch noch eine Korrektur auf ca. 170 Punkte zeigen würde. Er hat sich für den direkten Weg entschieden. Allerdings ist eine klare Tendenz hier nicht erkennbar. Positive und negative Handelstage wechseln sich ab und ein klarer Trend wie Ende Dezember/Anfang Januar ist nicht zuerkennen.
Wenn wir uns die ganze Sache jedoch in größerer \"Auflösung\" im Stunden-Chart ansehen, wird recht schnell deutlich, was hier Sache ist. Nach einem 5-teiligen Aufwärtsimpuls nach Elliott Wave, der den Hui von 160 auf 206 Punkte katapultierte und die am 5. Januar erreicht wurden, zeigt sich eine klassische ABC-Korrektur.
Die Teilwelle A war 3-teilig und Welle B war es ebenfalls. Aber genau diese 3-Teiligkeit deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der jüngste Ausflug über 210 Punkte kurzfristig nicht nachhaltig, sondern eben „nur" Teil der überschießenden Welle B war.
Dass wir beim HUI allerdings im Zuge der Konsolidierung neue Verlaufshochs sehen, ist für mich ein klares Zeichen von Stärke. Der innere Trend ist quasi so stark, dass die Korrektur sogar noch neue Hochs hervorbringt.
Die Zeitebene deutet nun darauf hin, dass die ABC-Korrektur so gut wie fertig ist. Welle C könnte den HUI kurzfristig nochmals auf ca. 200 Punkte zurückwerfen, ehe dann eine neue nachhaltige Trendwelle startet, die den HUI in den nächsten Wochen auf ca. 250 Punkte hieven kann. Ob diese Marke im Februar oder erst im März erreicht wird, spielt jedoch kaum eine Rolle.
© Robert Schröder
www.Elliott-Waves.com
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Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.