Goldminenaktien (HUI) - Jetzt wieder schnelle 14%?
Zum Zeitpunkt meiner letzten Einschätzung vom 6. September "Goldminenaktien (HUI) mit Bullen-Konter! Doch erwarten Sie nicht zu viel!" sahen wir eine erste schnelle knackige Gegenbewegung von 14%, die auch schon 6.9. bei fast 251 Punkten ihren Höhepunkt fand. Seitdem hat der HUI seine Gewinn schon wieder stark dezimiert und zeigt auch keine Aufwärtsdynamik mehr.
Grundsätzlich entspricht das dem Verhalten, was ich hier erwartet habe. Es geht bzw. ging wieder aufwärts mit dem Minensektor, doch die Bäume wachsen zunächst nicht mehr in den Himmel. Dementsprechend sollten Anleger nicht allzu viel erwarten. Doch kurzfristig deutet sich nun der nächste Bullen-Konter an!
Seit dem genannten Korrektur-Hoch hat sich eine Art zusammenlaufendes Dreieck gebildet, das wohl nun kurz davor steht noch oben verlassen zu werden. Das Kursziel liegt dann bei ca. 255 Punkten. Der HUI hat dementsprechend ein Potenzial von erneut ca. 14 %, das, ähnlich wie Anfang des Monats, ebenfalls schon in etwa 3 bis 5 Handelstagen abgearbeitet werden könnte.
Nach Erreichen dieses kurzfristigen Kurszieles, das übrigens mit einer markanten Widerstandszone einhergeht, wird es wohl wieder eine Schwächephase geben, der wieder eine Phase von zeitweiliger Stärke folgen wird. Unterm Strich wird sich der HUI im Zuge der laufenden Welle B weiter hochschaukeln. Das grobe schon genannte Kursziel von ca. 260/70 gilt nach wie vor. Bis dahin werden aber noch viele Wochen vergehen.
Lassen Sie sich davon aber nicht verrückt machen und behalten Sie weiter im Hinterkopf, dass es noch eine Welle C geben wird, die den HUI unter die 200er Marke zurückwerfen kann!
© Robert Schröder
www.Elliott-Waves.com
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Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.