Goldminenaktien (HUI) - Sie haben schon Gewinne mitgenommen? Selbst Schuld!
Nach meiner letzten Einschätzung vom 11. April "Goldminenaktien (HUI) mit Kauf- und Trendwendesignal! Sind Sie als Anleger jetzt dabei?" hatten wir eine fertige ABC-Korrektur erkannt, nach der es weiter direkt aufwärts gehen sollte. Das nächste Kursziel hatte ich mit 250 Punkten benannt. Zusätzlich hatte ich für dieses Jahr 300 Punkte in Aussicht gestellt.
Mit 236 Punkten befindet sich der HUI auf dem besten Weg diese Ziele zu erreichen. Allerdings wird noch etwas dauern, bis hier die nächste Trendwelle starten wird. Denn bis zum besagten Mai-Hoch hat sich ein weiterer 5-teiliger Aufwärtsimpuls gebildet, der nun - ähnlich wie der erste (Dezember bis Februar) - entsprechend korrigiert. Vermutlich bekommen wir eine weitere ABC-Bewegung. Welle A und B sind zumindest schon "durch" und im Zuge der C-Welle kann es kurzfristig zu weiteren Gewinnmitnahmen bis ca. 210/205 kommen.
Spätestens dann werden Goldminenwerte wieder in den Hausse-Modus gehen und ihren Gewinne weiterausbauen. Allerdings kommen wir dann in einen Bereich, in dem es in der Tat es kritisch wird.
Im Wochen-Chart habe ich eine wichtige Widerstandszone eingezeichnet, die sich durch die Hochs aus dem Jahre 2013 und 2014 definiert. Sie verläuft zwischen ca. 252 und 291 Punkten. Da sich die genannten Punkte über einen Zeitraum von fast 1,5 Jahren erstrecken, ist hier die Wahrscheinlichkeit stark erhöht, dass wir in diesem Bereich dann tatsächlich (endlich) eine größere Konsolidierung bzw. Gegenbewegung sehen könnten. Bis dahin ist aber noch ein gutes Stück weg und der HUI kann noch bis zu 28 % zulegen.
© Robert Schröder
www.Elliott-Waves.com
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Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.