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Caledonia Mining Corp.: Ergebnis der außerordentlichen Aktionärsversammlung

19.02.2016  |  IRW-Press
Toronto, Ontario. 18. Februar 2016 - Caledonia Mining Corp. (Caledonia oder das Unternehmen) (TSX: CAL, OTCQX: CALVF, AIM: CMCL) gibt die Ergebnisse der außerordentlichen Aktionärsversammlung (die Versammlung) bekannt, die heute um 10 Uhr (Ortszeit Toronto) zur Prüfung einer Sonderresolution (die Continuance-Resolution) abgehalten wurde.


Folgendes stand zur Abstimmung:

- Die Continuance (die Continuance, Geschäftssitzverlegung) des Unternehmens von Kanada nach Jersey, Kanalinseln, gemäß der Vorschriften des Companies (Jersey) Law 1991 (in geänderter Fassung) (das CJL); und

- Die Annahme einer neuen Unternehmenssatzung nach der Continuance, welche die Abänderungen der bestehenden Unternehmenssatzung einschließen wird, einschließlich einer Änderung des Unternehmensnamens zu Caledonia Mining Corp. Plc.

Die Gesamtzahl der Stimmberechtigten Aktien, die durch anwesende Aktionäre oder durch Proxy auf der Versammlung repräsentiert wurde, lag bei17.783.090 Aktien, was 34,13 % der umlaufenden stimmberechtigten Aktien der Caledonia entspricht. Von den gesamten Stimmrechten wurden 17.080.871 Stimmen, was 96,05 % der abgegebenen Stimmen entspricht, für die Continuance-Resolution abgegeben und mit 702.219 Stimmen, 3,95 % der abgegebenen Stimmen, gegen die Continuance-Resolution gestimmt.

Folglich hat Caledonias Board of Directors beschlossen, mit der geplanten Continuance des Unternehmens nach Jersey, Kanalinseln, fortzufahren, wobei das Unternehmen ebenfalls eine neue Unternehmenssatzung annehmen und seinen Namen in Caledonis Mining Corporation Plc ändern wird.


Folgend der Prozess der Continuance:

- Das Unternehmen wird zur Genehmigung der Continuance einen Antrag auf einen Letter of Satisfaction vom gemäß des Canada Business Corporation Act (kanadisches Gesetz über Kapitalgesellschaften) ernannten Direktor stellen;

- Vorbehaltlich des Erhalts des Letter of Satisfaction und Erfüllung aller Voraussetzungen des CJL, wird der Registrar of Companies (Registriergericht) in Jersey dem Unternehmen ein Continuance-Zertifikat ausstellen; und

- Nach Ausstellung des Continuance-Zertifikats:

o Wird Caledonia ihren Unternehmenssitz in Jersey, Kanalinseln, haben und eine Unternehmen gemäß CJL sein;

o Die neue Unternehmenssatzung wird die bestehenden CBCA-Paragrafen ersetzen;

o Der Name des Unternehmens wird sich zu Caledonia Mining Corp. PLC ändern;

o Der eingetragene Firmensitz wird sich ändern zu P.O. Box 218, 43/45 La Motte Street, St Helier, Jersey JE4 8S.

Laut Schätzungen wird die Continuance am oder um den 21. März 2016 in Kraft treten. Dieses Datum unterliegt aber dem Erhalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörden, was außerhalb der Kontrolle Caledonias liegt.
Die Continuance wird einer Neuzulassung zum AIM entsprechen. Als ein börsennotierter Bewerber gemäß AIM Rule 2 der AIM-Richtlinien für Unternehmen, muss das Unternehmen der London Stock Exchange mindestens 20 Geschäftstage vor dem erwarteten Datum der Neuzulassung zum AIM gewisse Informationen vorlegen, die durch Schedule One der AIM-Richtlinien für Unternehmen (Schedule One) spezifiziert werden,. Das Unternehmen erwartet, dass diese Information auf der Webseite der London Stock Exchange am oder um den 19. Februar 2016 veröffentlicht wird. Das Unternehmen wird diese Information ebenfalls auf seiner Webseite veröffentlichen.

Nach der Continuance werden die Aktien des Unternehmens (oder Depository Interests) weiterhin an der Toronto Stock Exchange und am AIM notiert sein und gehandelt werden und sie werden weiterhin am OTCQX in den USA gehandelt werden.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Caledonia Mining Corporation
Mark Learmonth
Tel: +27 11 447 2499
marklearmonth@caledoniamining.com

Blytheweigh
Camilla Horsfall/Megan Ray
Tel: +44 20 7138 3204

WH Ireland
Adrian Hadden/Nick Prowting
Tel: +44 20 7220 1751

Deutschsprachiger Raum:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch



Vorausschauende Informationen

Informationen und Statements in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten sind, sind sogenannte forward-looking Information (vorausschauende Informationen) im Sinne der gültigen Wertpapiergesetze. Sie enthalten Risiken und Unsicherheiten, aber nicht auf Caledonias gegenwärtige Erwartungen beschränkt, Absichten, Pläne und Ansichten. Vorausschauende Informationen können oft durch Worte wie z. B. erwarten, glauben, annehmen, Ziel, Plan, Zielsetzung, beabsichtigen, schätzen, können, sollen, dürfen und werden oder die Negativformen dieser Ausdrücke oder ähnliche Worte, die zukünftige Ergebnisse oder Erwartungen, Vorstellungen, Pläne, Zielsetzungen, Absichten oder Statements zukünftiger Ereignisse oder Leistungen andeuten. Beispiele für vorausschauende Informationen in dieser Pressemitteilung schließen ein: Pläne und den Zeitpunkt hinsichtlich der geplanten Continuance und dem damit verbundenen Handel der Aktien von Caledonia. Diese vorausschauenden Informationen basieren zum Teil auf Annahmen und Faktoren, die sich ändern oder als falsch herausstellen, könnten und demzufolge bewirken, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von jenen unterscheiden, die die von diesen vorausschauenden Aussagen angegeben oder vorausgesetzt wurden.

Potenzielle Aktionäre und angehende Investoren sollten sich bewusst sein, dass diese Statements bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen könnten, dass sich der tatsächliche Zeitpunkt der Continuance wesentlich von jenem unterscheidet, den die vorausschauenden Statements andeuteten. Diese Faktoren schließen ein sind aber nicht darauf beschränkt auf Verzögerungen beim Erhalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörden. Caledonia ist nicht verpflichtet, etwaige vorausschauende Informationen öffentlich auf den neuesten Stand zu bringen oder auf andere Weise zu korrigieren, entweder als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Faktoren, die diese Informationen beeinflussen, außer von Gesetzes wegen.

Es gilt ausschließlich das Englische Original der Pressemeldung. Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

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