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OceanaGold will Aktienanteile an Gold Standard Ventures auf 19,9% erhöhen

08.02.2016  |  IRW-Press
8. Februar 2016 - Vancouver, B.C. - Gold Standard Ventures Corp.(TSXV: GSV, NYSE MKT: GSV) (Gold Standard oder das Unternehmen) gibt im Anschluss an seine Pressemeldung vom 1. Februar 2016 bekannt, dass sich ein 100 %-iges Tochterunternehmen der OceanaGold Corp. (TSX/ASX/NZX: OGC) (OceanaGold) bereit erklärt hat, rund 12.565.265 Stammaktien (die Stammaktien) des Unternehmens zu einem Preis von 1,00 C$ pro Stammaktie zu erwerben, was einem Bruttoerlös von 12.565.265 C$ entspricht (die Finanzierung).

Die Finanzierungstransaktion wird voraussichtlich am bzw. um den 10. Februar 2016 abgeschlossen. Danach ist OceanaGold - gemäß seinem Recht auf Kapitalbeteiligung (siehe Mitteilung vom 20. Mai 2015) - im Besitz von rund 19,9 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens auf nicht verwässerter Basis (einschließlich der bereits gehaltenen Aktien). Der Nettoerlös aus der Finanzierung wird für die weitere Erschließung des unternehmenseigenen Projekts Railroad-Pinion sowie für allgemeine Unternehmens- und Betriebsausgaben verwendet. Jonathan Awde - President, CEO und Director von Gold Standard - erklärte: Wir freuen uns, dass OceanaGold seiner dauerhaften Unterstützung durch die Erhöhung seiner Eigentumsanteile an Gold Standard Ausdruck verleiht.

Das Unternehmen hat einen Antrag auf Zulassung seiner Stammaktien zum Handel an der TSX Venture Exchange (die TSXV) und der New Yorker Börse (NYSE MKT LLC/NYSE MKT) gestellt. Für die Zulassung zum Börsenhandel hat das Unternehmen sämtliche Auflagen der Börsenaufsicht von TSXV und NYSE MKT zu erfüllen. Die Finanzierung wird nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Gold Standard wird in Verbindung mit der Finanzierung eine Barprovision auszahlen.


Über GOLD STANDARD VENTURES

Gold Standard konzentriert sich auf die Exploration von Goldprojekten im fortgeschrittenen Erschließungsstadium und Entdeckungen von regionaler Bedeutung in Nevada. Das Vorzeigeprojekt des Unternehmens - das Goldprojekt Railroad-Pinion - befindet sich innerhalb des ertragreichen Carlin Trends. Durch den Erwerb der Goldlagerstätte Pinion im Jahr 2014 erhält Gold Standard die Möglichkeit einer baldigen Erschließung und der weiteren Stärkung seiner bedeutenden Konzessionsflächen im Carlin Trend. In der Lagerstätte Pinion sind derzeit laut einer NI 43-101-konformen Ressourcenschätzung angezeigte Mineralressourcen im Umfang von 20,84 Millionen Tonnen mit einem Goldgehalt von 0,63 Gramm pro Tonne (g/t Au) enthalten, was insgesamt 423.000 Unzen Gold entspricht. Die abgeleiteten Ressourcen belaufen sich auf 55,93 Millionen Tonnen mit einem Goldgehalt von 0,57 g/t, entsprechend einer Gesamtmenge von 1.022.000 Unzen Gold. Es wurde ein Cutoff-Gehalt von 0,14 g/t Au angenommen (siehe Pressemeldung vom 10. September 2014).Zusätzlich zur Lagerstätte Pinion liegt auch für die 2,1 km östlich von Pinion gelegenen Lagerstätte Dark Star eine NI43-101-konforme Ressourcenschätzung vor. Darin enthalten sind 23,11 Millionen Tonnen Ressourcen der abgeleiteten Kategorie mit einem Goldgehalt von 0,51 g/t, was bei einem Gold-Cutoff-Gehalt von 0,14 g/t insgesamt 375.000 Unzen Gold entspricht (laut Meldung vom 3. März 2015).


Für das Board of Directors von Gold Standard:

Jonathan Awde
Jonathan Awde, President und Director



Nähere Informationen erhalten Sie über:

Jonathan Awde, President
Tel: 604-669-5702
E-Mail: info@goldstandardv.com
Website: www.goldstandardv.com



Die TSX und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX als Regulation Services Provider bezeichnet) bzw. die New Yorker Börse (NYSE MKT) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.


VORSORGLICHER HINWEIS BEZÜGLICH ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen und die aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements reflektieren. Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten des Managements wider und beruhen auf Annahmen des Unternehmens bzw. Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen. Sämtliche in dieser Pressemeldung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen - unter anderem auch Aussagen zu unserer geplanten Finanzierung - sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens bzw. andere zukünftige Ereignisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Weitere Risikofaktoren, die für das Unternehmen maßgeblich sind: die Ergebnisse unserer Explorationsprogramme, die globale Finanzlage, die Unbeständigkeit der Kapitalmärkte, Unsicherheiten im Hinblick auf die Verfügbarkeit von zusätzlichen Finanzmitteln, Rohstoffpreisschwankungen, Rechtsansprüche und sonstige Risiken, die in unseren in Kanada bei der kanadischen Wertpapierbehörde auf SEDAR (www.sedar.com) und in den USA bei der SEC auf EDGAR (www.sec.gov/edgar.shtml) eingereichten Unterlagen beschrieben werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Pressemitteilung und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zu aktualisieren oder zu berichtigen, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen, sofern dies nicht von den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert wird.


Vorsorglicher Hinweis für US-Anleger in Bezug auf Reserven- und Ressourcenschätzungen

Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101) und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining and Metallurgy erstellt. Diese Normen weichen deutlich von den Anforderungen der U.S. Securities and Exchange Commission ab, wo die Beschreibung von Mineralkonzessionen im SEC Industry Guide 7 unter der Vorschrift S-K des S. U.S. Securities Act von 1933 geregelt ist. Insbesondere nach US-Maßstäben können Mineralressourcen nur dann als Reserven eingestuft werden, wenn festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenbestimmung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht abgebaut bzw. gefördert werden kann. Demnach kann es sein, dass die Informationen in dieser Pressemeldung, in denen die Mineralkonzessionen des Unternehmens beschrieben sind, nicht mit ähnlichen Informationen vergleichbar sind, die von börsennotierten US-Unternehmen mit Berichterstattungsauflagen veröffentlicht werden.

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