African Gold Group Inc.: Weiterentwicklung des Goldprojekts Kobada kommt weiter rasch voran
Hier die Eckdaten:
- Die Aktivitäten des Unternehmens werden nach wie vor nicht von der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt.
- Gemäß dem strengen Krisenplan für das Goldprojekt Kobada wurde die Belegschaft auf ausschließlich Schlüsselpersonal reduziert und strikte räumliche Distanzierungs- und Hygienevorschriften umgesetzt.
- Der Zeitplan für die Projekterschließung wurde von den Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bisher nicht beeinträchtigt.
- Die endgültige Machbarkeitsstudie (die DFS) verläuft nach Plan und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 vorgelegt werden.
- Das Unternehmen trifft Vorbereitungen für zusätzliche Feldarbeiten in den Erweiterungs-Explorationskonzessionen Farba und Kobada.
Aktueller Stand der Betriebstätigkeit
Das Unternehmen hat umfassende betriebliche Änderungen vorgenommen, um die Arbeiten an der für das zweite Quartal 2020 erwarteten DFS fortzusetzen. Angesichts der aktuellen Erschließungsphase des Goldprojekts Kobada, in deren Mittelpunkt die Durchführung der DFS steht, hatte die Covid-19-Pandemie bislang keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erschließungszeitplan.
Im Anschluss an eine umfassende Bohrkampagne 2019/2020, die zu einem verbesserten Verständnis der Kontrollen der Mineralisierung in der Hauptscherzone im Goldprojekt Kobada führte, besteht Potenzial für die lokale Erweiterung der Ressource des Projekts anhand von gezielten Bohrungen. Dieses Potenzial wurde vor Kurzem im Zielgebiet Gosso verdeutlicht, wo im Zuge von gezielten Stichproben zusätzliche mineralisierte Zonen nachgewiesen wurden. Das Unternehmen hält seine Erweiterungs-Explorationskonzessionen Faraba und Kobada für überaus aussichtsreiche Zielgebiete für die mögliche Entdeckung zusätzlicher Mineralisierungszonen. Zu diesem Zweck planen wir die Durchführung zusätzlicher Bohrungen in unseren Explorationskonzessionen, sobald die malische Regierung die Einschränkungen aufhebt.
Covid-19
Unter den Mitarbeitern und Vertragspartnern des Unternehmens hat es keine bestätigten Fälle einer Covid-19-Infektion gegeben. Gemäß den malischen Vorschriften hat das Unternehmen einen strengen Krisenplan umgesetzt, um das Wohl seiner Mitarbeiter und Vertragspartner zu gewährleisten.
Die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter und der Gemeinden, in denen es aktiv ist, stehen für das Unternehmen an erster Stelle. Die Aktivitäten des Unternehmens bleiben davon unberührt. Vor Ort wurde die Belegschaft auf ausschließlich Schlüsselpersonal reduziert und der Betrieb wird unter Einhaltung strenger Richtlinien hinsichtlich einer räumlichen Distanzierung fortgesetzt.
Das Unternehmen wird seine Covid-19-Maßnahmen fortlaufend prüfen, um das Wohl seiner Mitarbeiter und des Unternehmens zu gewährleisten, insbesondere, wenn der Lockdown aufgehoben wird und die Mitarbeiter zur Arbeit zurückkehren. Obwohl internationale Reisen in Mali weiterhin vollständig ausgesetzt sind, konnte das Unternehmen einen schnellen Krisenplan umsetzen, um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, sobald die Einschränkungen von der malischen Regierung aufgehoben werden.
Über African Gold Group
African Gold Group Inc. ist ein an der TSX Venture Exchange notiertes (TSX-V: AGG) Explorations- und Erschließungsunternehmen mit Sitz in Kanada, dessen Hauptaugenmerk auf die Erschließung einer Goldressourcenbasis in Westafrika gerichtet ist. Der Hauptvermögenswert des Unternehmens ist das Projekt Kobada in Südmali. Weitere Informationen über African Gold Group erhalten Sie auf unserer Website unter www.africangoldgroup.com.
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Daniyal Baizak
VP Corporate Development
(416) 861 2966
Vorsorgliche Hinweise: Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Aussagen über den Zeitplan für die Veröffentlichung der DFS, Covid-19, die Reaktion des Unternehmens auf die Wiederaufnahme der Arbeiten, die Exploration der Erweiterungskonzessionen Faraba und Kobada und andere Aussagen im Hinblick auf die zukünftigen Pläne und Absichten des Unternehmens. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen anhand der Verwendung von in die Zukunft gerichteten Begriffen zu erkennen, wie z.B. plant, erwartet, erwartet nicht, erwartungsgemäß, Budget, geplant, schätzt, prognostiziert, zielt an, beabsichtigt, geht davon aus, geht nicht davon aus oder glaubt bzw. Abwandlungen solcher Wörter und Ausdrücke oder an Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen können, könnten, würden, dürften oder werden. Zukunftsgerichtete Informationen Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt genannt wurden. Dazu gehören unter anderem: allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, geopolitische und gesellschaftliche Unsicherheiten; die tatsächlichen Ergebnisse der Explorationsaktivitäten; behördliche Risiken; Risiken in Verbindung mit einer Betriebstätigkeit im Ausland; und andere Risiken des Bergbausektors. Obwohl das Unternehmen sich bemüht hat, wichtige Faktoren zu ermitteln, die eine wesentliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von jenen in zukunftsgerichteten Informationen bewirken können, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass sich diese Informationen als korrekt erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den Erwartungen in solchen Aussagen abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht bedingungslos auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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