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Rubicon: Ernennung von Bill Shand zum Vice Präsident für den operativen Betrieb

02.06.2015  |  Marketwire
TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired - Jun 2, 2015) - Die Rubicon Minerals Corp. (TSX: RMX) (NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") teilt mit, dass Bill Shand (P. Eng.) zum Vice President für den operativen Betrieb ernannt wurde und Daniel Labine (P. Eng.) aus dem Unternehmen ausscheiden wird.

"Da die Bauphase nun weitgehend abgeschlossen ist, wird das Unternehmen nun von der Erfahrung eines Experten im operativen Betrieb profitieren", erklärte Michael A. Lalonde, President und CEO von Rubicon. "Bill verfügt über die Fachkompetenz, die während der möglichen operativen Phasen des Phoenix-Goldprojekts von entscheidender Bedeutung sein werden. Er wird von Red Lake (Provinz Ontario) aus tätig sein und eng mit mir und unserem Team vor Ort zusammenarbeiten, um das Phoenix-Goldprojekt zur kommerziellen Förderphase zu führen. In den kommenden Monaten werde ich vor allem vor Ort sein, um diese Übergangsphase zu begleiten."

Shand ist seit mehr als 25 Jahren in der Bergbaubranche in den Bereichen operativer Betrieb und Wartung tätig. Shand hatte bereits mehrere leitende Positionen im operativen Betrieb und der Instandhaltung bei Goldcorp/Placer Dome inne und war dabei in den Red Lake-Goldminen und der Dome-Mine in Timmins (Ontario) tätig. Zwischen 2009 und 2012 war Shand Leiter der Wharf Mine von Goldcorp in South Dakota (nun im Besitz von Coeur Mining Inc.). Danach war er bei Goldcorp Inc. als Vice President für die Bereiche operativer Betrieb und Wartungsstrategie verantwortlich. Shand absolvierte erfolgreich ein Ingenieurstudium im Bereich Metallurgie (Bachelor, Hons.) an der Technical University of Nova Scotia und ist in der Provinz Ontario als "Professional Engineer" zugelassen.

Daniel Labine, der aktuelle Vice President für den operativen Betrieb, hat sich entschieden, nach über 40 Jahren in der Bergbaubranche in den Ruhestand zu treten. Labine wird jedoch in den kommenden sechs Monaten noch in beratender Funktion für Rubicon tätig sein und diese Übergangsphase begleiten.

"Wir möchten Dan dafür danken, dass er mit seinem Einsatz das Phoenix-Goldprojekt bis zur Abschlussphase gebracht hat und dass er sich bereit erklärt hat, mit Bill in dieser Übergangsphase zusammenzuarbeiten", betonte Lalonde. "Wir wünschen Dan alles Gute für seine Jahre im Ruhestand."


Über Rubicon Minerals Corp.

Rubicon Minerals ist ein aufstrebender Goldproduzent, der sich darauf konzentriert, den Unternehmenswert durch die Steigerung des frei verfügbaren Cashflow in risikoarmen Bereichen zu erhöhen. Das Unternehmen handelt verantwortungsvoll, um sich das Vertrauen und die Unterstützung der Bevölkerung vor Ort zu sichern. Rubicon konzentriert sich auf den Abschluss und die Inbetriebnahme seines Phoenix Gold-Projekts in Red Lake in der kanadischen Provinz Ontario. Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen soll die anfängliche Goldförderung wie geplant bis Mitte 2015 eingeleitet werden. Für das Goldprojekt Phoenix wurden bereits alle Genehmigungen zur Aufnahme des geplanten Förderbetriebs mit 1250 t/Tag erteilt. Darüber hinaus kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake über 260 Quadratkilometer an Liegenschaften, die sich hervorragend für eine Exploration eignen, und Beteiligungen an Liegenschaften mit Mineralvorkommen von ungefähr 900 Quadratkilometern in dem aufstrebenden Long Canyon-Goldbezirk, der im gemeinsamen Grenzgebiet der US-Bundesstaaten Nevada und Utah liegt. Die Aktien von Rubicon sind an der NYSE MKT (RBY) und der Toronto Stock Exchange (RMX) gelistet.


Rubicon Minerals Corp.

Mike Lalonde
President und CEO



Kontaktinformation:

Rubicon Minerals Corp.
Allan Candelario, Vice President, Investorbeziehungen
+1 (416) 766-2804
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com



Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und weitere Warnhinweise

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" und als "zukunftsgerichtete Informationen" (gemeinsam als "zukunftsgerichtete Aussagen" bezeichnet) im Sinne der Bestimmungen in den kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen gelten. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören u.a. Aussagen über die geplante anfängliche Betriebsaufnahme Mitte 2015.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen unter anderem auf folgenden Annahmen: die Nachfrage nach Gold und Lagerstätten von unedlen Metallen wird sich wie prognostiziert entwickeln, der Goldpreis bleibt auf einer Höhe, die eine Wirtschaftlichkeit des Phoenix-Goldprojekts gewährleistet; die Pläne zum Betrieb und Kapital werden nicht durch Probleme gestört, wie z.B. mechanische Ausfälle, Stromausfälle, Arbeitnehmerunruhen oder widrige Witterungsbedingungen; Rubicon hält seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts ein; Rubicon wird weiterhin in der Lage sein, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten; die Schätzung zur Erzlagerstätte, die in der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung ("PEA") mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), realisiert sich; und es treten keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auf.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a.: mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, dem Erzgehalt oder den Abbauwerten; die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Explorationstätigkeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen und Studien; Änderungen der Projektparameter mit fortschreitender Verfeinerung der Pläne; Geräteausfälle oder Prozesse, die nicht wie erwartet funktionieren; Unfälle und andere Risiken der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Bauvorhaben und dem operativen Betrieb; zeitliche Planung und Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, die behördlichen Bestimmungen einzuhalten; die Verfügbarkeit von Finanzierungen für die geplanten Transaktionen und Programme sowie Betriebskapital zu annehmbaren Bedingungen; die Fähigkeit von Drittdienstleistern zur Bereitstellung von zeitgerechten Dienstleistungen zu annehmbaren Bedingungen; Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Die PEA ist vorläufiger Natur, da sie Angaben zu vermuteten Mineralressourcen enthält, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Sicherheit, dass die PEA realisiert wird. Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der PEA angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen zu definieren.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Rubicon nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren – weder infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen noch aus anderen Gründen. Es besteht keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen vorausgesetzten abweichen können. Die Leser werden folglich dazu aufgefordert, zukunftsgerichtete Aussagen mit Vorsicht zu behandeln.

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