• Freitag, 15 November 2024
  • 03:50 Uhr Frankfurt
  • 02:50 Uhr London
  • 21:50 Uhr New York
  • 21:50 Uhr Toronto
  • 18:50 Uhr Vancouver
  • 13:50 Uhr Sydney

Prophecy berichtet über Fortschritte beim Grubenkraftwerkprojekt Chandgana

17.03.2015  |  IRW-Press
VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA -- (16. März 2015) - Prophecy Development Corp. (Prophecy) (TSX: PCY) (OTCQX: PRPCF) (FRANKFURT: 1P2) freut sich, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen seines Vorzeigeprojekts, des Grubenkraftwerkprojekts Chandgana, in der Zentralmongolei bereitzustellen.


Projekthintergrund:

Prophecy Power Generation LLC (PPG), eine 100 %-Tochter von Prophecy, entwickelt das Kohlekraftwerkprojekt Chandgana (das Kohlekraftwerk Chandgana). Dieses Projekt umfasst den Bau eines 600 MW-Grubenkohlekraftwerks (4 x 150 MW) in zwei Phasen. Das geplante Kraftwerk soll neben der Kohlenlagerstätte Chandgana Tal, für das Chandgana Coal LLC (Chandgana Coal), auch eine 100 %-Tochter von Prophecy, über Bergbaukonzessionen verfügt, errichtet werden. Im November 2010 wurde die detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung (Detailed Environmental Impact Assessment; DEIA) für das Kohlekraftwerk Chandgana genehmigt. Eine Baugenehmigung wurde PPG schließlich im November 2011 erteilt. Im März 2013 sicherte sich Prophecy die Rechte zur Flächennutzung auf 532,4 Hektar für das geplante Kohlenkraftwerk Chandgana von der Regierung der Murum soum.

Im Juni 2013 unterzeichnete PPG mit Chandgana Coal einen Kohleliefervertrag mit 25-jähriger Laufzeit. Gemäß des Vertrags wird Chandgana Coal für eine Laufzeit von 25 Jahren jährlich 3,6 Millionen Tonnen Kohle zu einem Preis von 17,70 US$ pro Tonne bereitstellen.

Im Juli 2013 reichte PPG beim Ministerium für Wirtschaftsentwicklung (Ministry of Economic Development; MoED) ein Konzessionsgesuch ein. Die Unterzeichung der Konzessionsvereinbarung für das Kohlekraftwerk Chandgana ist von großer Bedeutung, da die Vereinbarung die Staatsgarantie der Einnahmen des geplanten Kohlekraftwerks Chandgana vorsieht, eine wesentliche Anforderung für die Sicherung der internationalen Projektfinanzierung.


Projektentwicklungen seit 2014:

Im Februar 2014 wurde das Kraftwerk Chandgana laut Änderung des Beschlusses Nr. 317, die die Aufnahme des Projekts in die Liste der Konzessionsprojekte vorsieht, von der mongolischen Regierung genehmigt. Prophecy setzte sich 2014 mehrmals mit dem MoED zusammen, um die Konzessionsvereinbarung für das Kraftwerk Chandgana zu besprechen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, ob eine öffentliche Ausschreibung notwendig ist oder ob sich das Projekt für Direktverhandlungen qualifiziert, da PPG bereits über mehrere einzigartige, nicht übertragbare wesentliche Elemente des Projekts wie der Baugenehmigung und der Flächennutzungsrechte verfügt. Im Juni 2014 leitete das MoED öffentliche Ausschreibungsverfahren für Projekte von der Liste der zugelassenen Konzessionsprojekte einschließlich des Kraftswerks Chandgana ein. Dies erfolgte unter der Bedingung, dass PPG im Falle, dass ein anderer Bieter den Zuschlag für das Kraftwerkprojekt erhält, sämtliche in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kraftwerks Chandgana entstandenen Ausgaben vom erfolgreichen Bieter erstattet werden. Die Ausschreibung für das Kraftwerkprojekt Chandgana wurde im September 2014 ohne Zuschlag abgeschlossen, da keiner der Bieter die erforderliche Bankbürgschaft in Höhe von 1,6 Millionen US$ vorlegte. Im Oktober 2014 erhielt PPG die offizielle Einladung vom MoED zur Direktverhandlung der Bedindungen der Konzessionsvereinbarung für das Kraftwerk Chandgana auf Ausschließlichkeitsgrundlage gemäß Artikel 15 des mongolischen Konzessionsrechts. PPG legte auf Anfrage des MoED einen vollständigen Satz überarbeiteter Vereinbarungen (unter anderem einschließlich der Machbarkeitsstudie, Konzessionsvereinbarung (geänderte Konzessionsvereinbarung), des Stromabnahmevertrags, Tarifvorschlags, Kohleliefervertrags, Generalunternehmervorschlags, Generalunternehmervertrags, der Bankkonditionsvereinbarung, der Absichtserklärungen der Eigenkapitalinvestoren, Flächennutzungsrechte) auf insgesamt über 1.000 Seiten zur Prüfung vor.

Im Dezember 2014 wurde die Zuständigkeit für Konzessionen nach der Bildung einer neuen mongolischen Regierung vom MoED zum Ministerium für Industrie (MoI) übertragen. Ende Januar 2015 trafen sich Vertreter von PPG mit dem MoI, das sich zur beschleunigten Bearbeitung einer Liste von fortgeschrittenen und qualifizierten Konzessionsprojekten hin zur Unterzeichnung von Konzessionsvereinbarungen einschließlich einer für das Kohlekraftwerk Chandgana auf der kommenden Frühjahrstagung verpflichtete.

Im Februar 2015 wurde PPG davon unterrichtet, dass eine Arbeitsgruppe zur Bearbeitung der Stromkonzessionsprojekte eingesetzt wurde. PPG sieht der engen Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe entgegen, um die Verhandlungen und die Unterzeichnung einer Konzessionsvereinbarung voranzutreiben.


Planungsarbeiten, Generalunternehmerausschreibungen, Bank- und Eigenkapitalfinanzierung:

2013 holte PPG Wassergenehmigungen für die Nutzung von Brunnenwasser vor Ort für die Mitarbeiter- und Baustelleneinrichtungen sowie die Zustimmung der lokalen Stromversorgungsbehörde zur befristeten Versorgung mit dem für die Bauarbeiten beim Kohlekraftwerk Chandgana notwendigen Strom ein.

2013 und 2014 holte Prophecy Angebote für den Brunnenbau und die Errichtung von Wasseraufbereitungsanlagen, für die Planungsarbeiten für die befristete Stromversorgung, Angebote von renommierten internationalen technischen Beratungsunternehmen zur Überwachung der Planungsarbeiten des Generalunternehmers, Angebote multinationaler Ingenieurfirmen zur Überwachung der Kraftwerksbauarbeiten, die vom noch nicht festglegten Generalunternehmer im Auftrag von PPG ausgeführt werden sollen, und Angebote für die Einzäunung des Standorts des Kraftwerks Chandgana ein. Mit diesen Planungsarbeiten wird die Zeit bis zum Abschluss des Projekts verkürzt werden.

Prophecy steht weiterhin mit Generalunternehmern in Kontakt, die 2012 ihre endgültigen und verbindlichen Angebote für den Bau des Kraftwerks Chandgana im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von PPG im Jahr 2011 vorgelegt haben. Diese Angebote beruhen auf über einem Jahr an Untersuchungs- und Forschungsarbeiten für den Bau des Kraftwerks Chandgana nach den technischen Spezifikationen und Anforderungen von PPG. Hierzu gehören unter anderem präzise Anforderungen für Betriebsgrößen wie etwa der Kohlequalität und -versorgung, Betriebstemperaturen, zusätzlicher Wärmebedarf, Umweltgrenzwerte und die Ausgangsleistung. Die Angebote umfassten eingehende Kosten- und Leistungsoptimierungen wie etwa die besten Bauteile von verschiedenen großen Kraftwerkzulieferern, die kürzesten Transportwege der kostengünstigsten Frachtführer sowie Angebote von Versicherern und ansässiger Baustoff- und Brennstofflieferanten. Ein verbindlicher Generalunternehmervertrag mit bestimmten Leistungsanforderungen und Fertigstellungsgarantien wurde 2013 von einer internationalen Anwaltskanzlei aufgesetzt und kann bei Abschluss der Projektfinanzierung und Unterzeichnung der wesentlichen Vereinbarungen (d.h. des Stromabnahmevertrags und der geänderten Konzessionsvereinbarung) unmittelbar ausgeführt werden.

Im Anschluss an die Pressemeldung vom 6. Februar 2013 verlängerte einer der qualifizierten Generalunternehmer, der die Investition in das Projekt angeboten hatte (der Investor), am 11. August 2014 seine nicht verbindliche Absichtserklärung zur Bereitstellung von bis zu 20 % der für das Kraftwerk Chandgana erforderlichen Projektfinanzierung (unter Vorbehalt der Staatsgarantie der Einnahmen, eines abgeschlossenen Generalunternehmervertrags mit dem Investor, der ordnungsgemäßen Ausführung des Stromabnahmevertrags, Sicherung der verbleibenden 80 % der Projektfinanzierung und des Erhalts sämtlicher erforderlicher Projektfreigaben und -genehmigungen).

Im Juli 2014 erhielt Prophecy ein nicht verbindliches Termsheet einer weiteren großen internationalen Bank (der potenzielle Kreditgeber) für ein vorgeschlagenes Darlehen (das Darlehen) zum Zweck der Finanzierung der Entwicklung und des Baus des Kraftwerks Chandgana, ähnlich der Bankkonditionsvereinbarung, die das Unternehmen im Januar 2013 erhielt und am 6. Februar 2013 bekanntgab.

Die Darlehensmittel sollen für die Finanzierung von bis zu 85 % des Gesamtwerts des Vertrags, der zwischen dem ausgewählten Generalunternehmer und Prophecy unterzeichnet werden soll, eingesetzt werden. Das Darlehen würde über einen Tilgungszeitraum von 12 Jahren in 24 aufeinanderfolgenden halbjährlichen Raten mit einer Festprämie auf Grundlage der London Interbank Offered Rate (LIBOR) zurückgezahlt werden.

In einer Pressemeldung am 14. November 2012 gab Prophecy den Abschluss einer Absichtserklärung mit der Auslandsbeteiligungstochter des größten Kohlekraftwerkkonzerns (der strategische Partner) hinsichtlich der gemeinsamen Entwicklung des Kraftwerks Chandgana bekannt. Diese Absichtserklärung regelt die Zusammenarbeit und legt den Zeitrahmen für die Umsetzung einer Anlagetransaktion zwischen dem strategischen Partner und Prophecy fest.

Der strategische Partner hat seit Abschluss der Absichtserklärung eine Niederlassung in der Mongolei eröffnet und ist in diesem Land gewerblich tätig. Der President und Vice-President des strategischen Partners besuchten die Mongolei 2013 und 2014, besichtigten den Standort von Chandgana und sprachen mit den mongolischen Ministern und stellvertretenden Ministern für Energie und Wirtschaftsentwicklung über das Projekt. Im Juli 2014 erhielt Prophecy ein Schreiben des strategischen Partners, in dem dessen starkes Interesse an der Investition und gemeinsamen Entwicklung des Kraftwerks Chandgana mit Prophecy bekräftigt wurde. PPG steht in engem Kontakt mit dem strategischen Partner und sieht einer Zusammenarbeit während der Verhandlungen der Konzessionsvereinbarung mit der Arbeitsgruppe entgegen.


Fusion mit Cosmo Coal LLC:

Die Fusion von Chandgana Coal und Cosmo Coal LLC (Cosmo) wurde im Anschluss an die Pressemitteilung vom 18. August 2014 aufgrund der internen Restrukturierung von Cosmo verschoben. Beide Parteien setzen den Dialog im Hinblick auf die Fusion fort. Die verbindliche Fusionsvereinbarung unterliegt einer Frist bis zum 18. August 2015.


Vorteile des Grubenkraftwerkprojekts Chandgana:

Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung: Verschiedene Studien haben einen Zusammenhang zwischen der Luftverschmutzung in Ulaanbaatar mit Todesfällen infolge von Atemwegserkrankungen und Fehlgeburten bei Frauen nachgewiesen. Das Kraftwerk Chandgana wird weitere Kraftwerke in Ulaanbaatar überflüssig machen und die Abhängigkeit von den bestehenden Kraftwerken Nr. 3 und Nr. 4 in Ulaanbaatar, die aufgrund ihres Alters in erheblichem Ausmaße gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel an die Umwelt abgeben, verringern.

Wegfall des Kohletransports: Das Kraftwerk Chandgana soll neben dem Kohlebergwerk Chandgana 300 Kilometer östlich von Ulaanbaatar errichtet werden. Hiermit könnte der Transport von 2 bis 4 Millionen Tonnen Kohle (mehr als 100 Wagons pro Tag) in die verkehrsreiche Stadt vermieden werden, was notwendig wäre, würde das neue Kraftwerk in der Hauptstadt gebaut werden. Dies bedeutet zudem geringere Betriebskosten für das Kraftwerk, da Kohle einen wesentlichen Teil (mehr als 30 %) des Betriebsaufswands darstellt.

Erhaltung der Wasservorkommen: Das Wasser würde aus der Mine gewonnen werden, womit die Ableitung wertvoller Wasserressourcen (von bis zu 6 Millionen Tonnen pro Jahr bzw. 16.000 Tonnen pro Tag) aus der Stadt Ulaanbaatar umgangen werden könnte. 2015 wird Wasserknappheit in Ulaanbaatar Prognosen zufolge zu einem Problem werden, das sich ab 2020 noch verschärfen sollte. Die Kraftwerke Nr. 3 und Nr. 4 verbrauchen heute 20 bis 25 % des sauberen Wassers der Stadt. Ein neues Kraftwerk würde den zusätzlichen 800.000 Bewohnern pro Jahr weitere Wasserressourcen wegnehmen.

Energiewirtschaftliche Unabhängigkeit: Das Kraftwerksprojekt Chandgana würde die teuren Stromeinfuhren aus Russland und China reduzieren und die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit der Mongolei erreichen. Aktuell importiert die Mongolei über 200 MW (20 % ihres Verbrauchs) aus Russland und China und diese Zahl könnte im Laufe der Zeit erheblich steigen, sollten keine neuen inländischen Kraftwerke gebaut werden.

Einsparung der Kosten der Stromeinfuhr: Der von PPG vorgeschlagene Stromtarif unter Befreiung von der Körperschaftssteuer, Dividendensteuer, Mehrwertsteuer und Zoll wäre geringer als der Tarif für importierten Strom.

Entlastung des Stromversorgungsengpasses: Sollte der Bau 2016 beginnen, wird das Kraftwerk Chandgana Erwartungen zufolge das mongolische Stromnetz erstmals 2019 mit Elektrizität versorgen können. Das Bruttoinlandsprodukt der Mongolei hat sich seit 2000 mehr oder weniger alle fünf Jahre verdoppelt. Die aktuelle installierte Kapazität beträgt rund 800 MW; der Bedarf soll sich bis 2020 verdoppeln.

Stabilisierung des Stromübertragungsnetzes: Prophecy würde in Phase 1 eine Hochspannungsleitung von Baganuur nach Chandgana und in Phase 2 eine Leitung von Chandgana nach Choir finanzieren. Diese neuen Hochspannungsleitungen würden die Netzwerkstabilität und die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung des mongolischen Stromnetzes verbessern.

Günstiger Standort: Der geplante Standort des Kraftwerks Chandgana liegt 300 Kilometer von Ulaanbaatar, 150 Kilometer von Choir (weiter zum südlichen Teil der Gobi-Wüste) und 120 Kilometer von Choibalsan entfernt. Dies bedeutet, dass es Ulaanbaatar und die südlichen und östlichen Teile der Mongolei mit Strom versorgen könnte.

Reife des Projekts: Das Kraftwerkprojekt Chandgana befindet sich bereits seit vier Jahren in der Entwicklung und ist angesichts der vorliegenden Baugenehmigung, der detaillierten Umweltverträglichkeitsprüfung, der Flächennutzungsrechte und Bergbaukonzessionen für den Bau bereit. Seit 2012 haben mehr als 10 Generalunternehmen Interesse bekundet und es wurden mehrere verbindliche Angebote mit wettbewerbsfähigen Preisen und geringen Bauzeiten (36 Monate) abgegeben. Der Bau kann nach Unterzeichnung der geänderten Konzessionsvereinbarung, des Stromabnahmevertrags, einer Tarifvereinbarung und dem Abschluss der Finanzierung aufgenommen werden.

Ausweitung zu Kohlevergasungs- und Kohleverflüssigungsprojekt: Chandgana liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Hauptverkehrsweg, verfügt über reichlichen Grund und eine Ressource von über 1 Milliarden Tonnen Kohle im Becken. Sollte das Kraftwerk Chandgana in Betrieb genommen werden, wäre die Entwicklung von Kohlevergasungs- und Kohleverflüssigungsprojekten ein natürlicher nächster Schritt.

Privatwirtschaftliche Investition und Stärkung der Beschäftigung: Die Erschließung des Projekts würde vom privaten Sektor finanziert werden, um den Zustrom ausländischer Direktinvestitionen in die Mongolei und die Provinz Khentii zu fördern. Nach Inbetriebnahme würde das Kraftwerk Chandgana und das Bergwerk Chandgana über 600 Vollzeitarbeitsplätze für Fachpersonal aus der Region schaffen, die Gründung zahlreicher neuer Geschäfte fördern und zum größten Umsatzträger bzw. Ausbilder/Arbeitgeber in der Provinz Khentii werden und das Bruttoinlandsprodukt der Provinz verdoppeln.

Prophecy hat eine zunehmende Öffnung des politisches Umfelds für Geschäftstätigkeiten in der Mongolei festgestellt und fühlt sich durch die positive Grundhaltung der aktuellen Regierung gegenüber Auslandsinvestitionen sehr ermutigt. Das Unternehmen wird zu gegebener Zeit über weitere Entwicklungen berichten.

*2010: NI 43-101-konformer technischer Bericht von Kravits Geological Services; 2007: NI 43-101-konformer technischer Bericht von Behre Dolbear.


Über Prophecy

Prophecy Development Corp. ist ein kanadisches Unternehmen, das an der Toronto Stock Exchange notiert und sich auf die Erschließung von Bergbau- und Energieprojekten in der Mongolei, Bolivien und Kanada konzentriert. Weitere Informationen zu Prophecy entnehmen Sie bitte der Website unter www.prophecydev.com.


Prophecy Development Corp.

IM NAMEN DES BOARD
JOHN LEE, Executive Chairman


Die Toronto Stock Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Toronto Stock Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.


Vorsorglicher Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung, einschließlich von Aussagen, die Wörter wie erwarten, rechnen mit, potenziell, anzeigen, beabsichtigen, planen, glauben, schätzen oder vergleichbare Ausdrücke enthalten, und von Aussagen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die keine historischen Tatsachen darstellen, gelten als zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Solche zukunftsgerichteten Aussagen, die die Erwartungen der Unternehmensleitung im Hinblick auf das zukünftige Wachstum von Prophecy, Betriebsergebnisse, Leistungen, Geschäftsaussichten und -chancen spiegeln, beruhen auf bestimmten Faktoren und Annahmen. Sie unterliegen zudem bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht werden, abweichen könnten. Diese Schätzungen und Annahmen unterliegen naturgemäß bedeutenden Unsicherheiten und Eventualitäten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit, die Umwelt und den Wettbewerb sowie andere Bereiche, von denen viele hinsichtlich künftiger Ereignisse Änderungen ausgesetzt sind und somit dazu führen könnten, dass die eigentlichen Ergebnisse von denen, die implizit oder explizit in jeglichen von Prophecy getätigten zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, abweichen. Bei der Tätigung solcher zukunftsgerichteter Aussagen, die in dieser Pressemitteilung zu finden sein könnten, hat Prophecy mehrere Annahmen getroffen, die es für angemessen hält. Hierzu zählen unter anderem die Annahmen, dass es nicht zu wesentlichen Betriebsverzögerungen wie Arbeitskämpfen kommen wird; dass die Wechselkurse etwa dem aktuellen Niveau entsprechen werden; dass bestimmte Preisannahmen für Kohle, Annahmen zu Preisen und der Verfügbarkeit von Kraftstoff, Betriebsmitteln und Equipment sowie anderen wichtigen Versorgungsgütern weitgehend dem aktuellen Niveau entsprechen werden; dass die Produktionsprognosen den Erwartungen entsprechen werden; dass die aktuelle Mineralressourcenschätzungen von Prophecy akkurat sind; dass die Arbeits- und Betriebsmittelkosten gemäß den aktuellen Erwartungen von Prophecy steigen werden; und dass jegliche notwendigen Finanzmitteln zu angemessenen Konditionen gesichert werden können. Prophecy kann nicht gewährleisten, dass sich diese Annahmen als richtig herausstellen werden.

Zahlreiche Faktoren könnten dazu führen, dass Prophecys eigentliche Ergebnisse von denen, die implizit oder explizit in jeglichen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, abweichen. Hierzu gehören die folgenden Risiken und Unsicherheiten, die in den aktuellen Stellungnahmen und Analysen des Managements und des Jahresinformationsblatts, die auf SEDAR eingereicht und auf der Website von Prophecy veröffentlicht wurden, im Abschnitt Risk Factors näher beschrieben sind: Prophecys Nettoverluste in der Vergangenheit und Mangel an voraussichtlichem Cashflow; Explorations-, Erschließungs- und Produktionsrisiken einschließlich Risiken im Zusammenhang mit der Erschließung der unternehmenseigenen Mineralkonzessionsgebiete; dass Prophecy noch nie rentable Minenproduktion betrieben hat; die Unsicherheit von Mineralressourcen- und -reservenschätzungen; die Kapital- und Betriebskosten, die notwendig sind, um die Projekte von Prophecy in Produktion zu bringen und die entstehenden wirtschaftlichen Erträge seiner Projekte; Betrieb im Ausland und politische Bedingungen einschließlich rechtlicher und politischer Risiken beim Betrieb in der Mongolei, bei der es sich um ein Entwicklungsland handelt; Änderungen der geltenden mongolischen Gesetze, die sich negativ auf die Betriebstätigkeiten von Prophecy auswirken könnten; Besitzanspruch auf die Mineralkonzessionsgebiete von Prophecy; Umweltrisiken; der Wettbewerb im Bergbausektor; Mangel an Infrastruktureinrichtungen; Prophecys Abhängigkeit von wichtigem Personal; unversicherte Risiken; Schwankungen der Rohstoffpreise; Abhängigkeit von Auftragnehmern; Prophecys Bedarf für wesentliche weitere Finanzmittel und das Risiko, solche Finanzmittel nicht zu angemessenen Konditionen oder überhaupt sichern zu können; Wechselkursrisiken; Antikorruptionsgesetze; aktuelle Weltwirtschaftslage; die Ausschüttung von Dividenden und Interessenskonflikte.

Diese Faktoren sollten sorgfältig berücksichtig werden und die Leser sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen von Prophecy setzen. Prophecy ist der Ansicht, dass die Erwartungen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung und den Unterlagen, auf die hierin Bezug genommen wird, zum Ausdruck kommen, angemessen sind. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden. Prophecy hat sich zwar bemüht, wichtige Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse von den in zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Erwartungen abweichen können, aufzuzeigen. Es kann jedoch andere Faktoren geben, die dazu führen könnten, dass die Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet oder beabsichtigt ausfallen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sich Prophecy nicht, jegliche zukünftigen Änderungen der zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignissen oder Umständen, die nach der Veröffentlichung dieser Pressemeldung bzw. unerwartet eingetreten sind, Rechnung zu tragen.




Weitere Informationen zu Prophecy erhalten Sie über:

Bekzod Kasimov, Investor Relations
+1.604.563.0699 oder +1.888.513.6286
investorrelations@prophecydev.com
www.prophecydev.com



Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Mineninfo
Silver Elephant Mining Corp.
Bergbau
A3DWAL
CA82770L3074
Copyright © Minenportal.de 2006-2024 | MinenPortal.de ist eine Marke von GoldSeiten.de und Mitglied der GoldSeiten Mediengruppe
Alle Angaben ohne Gewähr! Es wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben und der Kurse übernommen!
Informationen zur Zeitverzögerung der Kursdaten und Börsenbedingungen. Kursdaten: Data Supplied by BSB-Software.