Glenmark Capital Corp. beruft McNutt in den Beirat
Allan McNutt ist ein Geologe mit besonderer Kompetenz auf dem Gebiet der Projektbewertung und hat umfangreiche Erfahrung in der Uran-, Basismetall- und Goldexploration in Kanada und den USA. Seine Erfahrung reicht von der Exploration im frühen Anfangsstadium bis hin zur Erzressourcenschätzungen in einer Vielzahl von geologischen und geografischen Umgebungen.
1975 arbeitete Allan erstmals im Athabasca-Becken in Saskatchewan. Er war 7 Jahre bei der Saskatchewan Mining Development Corporation (nun Cameco, TSX: CCO) tätig. In dieser Zeit war er als sog. Joint Venture Geologist an der Abgrenzung der Uranvorkommen bei Dawn Lake und der Entdeckung der Lagerstätte Cigar Lake beteiligt. Anschließend war er 14 Jahre bei Rio Algom Exploration Inc. als Senior Geologist und District Geologist beschäftigt. Von 2005 bis 2007 war er Manager of Exploration für Dejour Enterprises Ltd. Zuletzt war Allan VP Exploration und später VP Corporate Acquisitions bei Titan Uranium (2007 bis 2010). Herr McNutt ist ein qualifizierter Sachverständiger im Sinne der kanadischen Rechtsvorschrift National Instrument 43-101.
Clive Massey, President von Glenmark, äußerte sich zur Ernennung von Allan McNutt folgendermaßen: Allan McNutts umfangreiche Erfahrung im Athabasca-Becken und inbesondere in der Region Patterson Lake wird unsere Explorationsabteilung ohne Zweifel stärken.
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Clive Massey, President & CEO
Phone: (604) 669-2191
Email: clive@glenmark.ca
Rob Gamley, Contact Financial Corp.
Tel: (604) 689-7422
E-Mail: rob@contactfinancial.com
Glenmark Capital Corp.
1600 - 609 Granville Street
Vancouver, BC V7Y 1C3
www.glenmark.ca
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen, zu denen auch Aussagen zu unseren Plänen, Absichten und Erwartungen, die nicht ausschließlich historischer Natur sind, zählen, gelten als zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind anhand von Begriffen wie prognostiziert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, erwartet und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Das Unternehmen weist die Leser darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen - unter anderem auch jene, die sich auf die zukünftige Betriebstätigkeit und die Geschäftsprognosen des Unternehmens beziehen - bestimmten Risiken und Unsicherheiten unterliegen , die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!