Aktionäre von Brazilian Gold stimmen Vereinbarung mit Brazil Resources Inc. zu
Die Verhandlung des Antrags von BGC vor dem obersten Gerichtshof von British Columbia zum Erhalt des endgültigen Beschlusses mit der Genehmigung der Vereinbarung ist für Donnerstag, 21. November 2013, angesetzt. Stimmt das Gericht ebenfalls zu und werden alle anderen aufschiebenden Bedingungen der Vereinbarung erfüllt bzw. abbedungen, kann die Vereinbarung voraussichtlich zum 22. November 2013 in Kraft treten.
Über Brazil Resources Inc.
Brazil Resources ist ein öffentliches Mineralexplorationsunternehmen, das seinen Schwerpunkt auf den Erwerb und die Entwicklung von Projekten in den aufstrebenden produzierenden Goldregionen in Brasilien, Paraguay und weiteren Gegenden Südamerikas legt. Derzeit treibt das Unternehmen seine Goldprojekte Cachoeira, Montes Áureos und Trinta, die sich im Gurupi-Goldgürtel im Bundesstaat Maranhão im Nordosten von Brasilien befinden, sowie sein Artulandia-Kupfer-Gold-Projekt in Zentralbrasilien voran.
Über Brazilian Gold Corporation
BGC ist ein in Kanada ansässiges, öffentliches Unternehmen, das seinen Schwerpunkt auf dem Erwerb, der Exploration und Erschließung von Goldliegenschaften im Norden von Brasilien hat. BGC ist der Eigentümer eines der größten Landpakete zur Mineralexploration (3.753 km2) in der Goldprovinz Tapajós und der angrenzenden Provinz Alta Floresta. Zum Landpaket gehören grüne Felder bis hin zu weiter fortgeschrittenen Projekten, einschließlich des São Jorge Projekts, dem Aushängeschild von BGC. Rasche Verbesserungen bei der regionalen Infrastruktur sorgen weiterhin für wesentliche Unterstützung für die Tätigkeiten von Brazilian Gold im Norden von Brasilien.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Brazil Resources Inc.
Stephen Swatton, Geschäftsführer
Patrick Obara, Finanzchef
Telefon: (855) 630-1001
Brazilian Gold Corp.
Ian (John) Stalker, Geschäftsführer
Joanne Yan, Präsidentin
Telefon: (604) 602-8188
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, in denen sich die momentanen Ansichten und/oder Erwartungen des Unternehmens bezüglich seiner Leistung, seines Geschäfts sowie zukünftiger Ereignisse wiederspiegeln; hierzu zählen auch Aussagen zum im Rahmen der Vereinbarung vorgesehenen Abschluss von Geschäften und der Pläne und Erwartungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Cachoeira-Projekt. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Erwartungen, Überzeugungen, Vermutungen, Schätzungen und Voraussagen über die Branche, die Industrie und die Märkte, in denen das Unternehmen agiert, einschließlich uneingeschränkt, der Annahmen im Zusammenhang mit der Fähigkeit des Unternehmens und von Luna, die Bedingungen zu erfüllen, die zur Einhaltung der Vereinbarung und damit zusammenhängender Vereinbarungen erforderlich sind, und der Auswirkungen oder Nutzen des Erwerbs des Cachoeira-Projektes auf das Geschäft des Unternehmens: Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keiner Garantie für künftige Leistungen dar und enthalten Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, deren Vorhersage schwierig ist. Investoren werden davor gewarnt, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen Risiken und Unsicherheiten enthalten, einschließlich uneingeschränkt jedweder Unfähigkeit der Parteien, die Bedingungen des Abschlusses aus der Vereinbarung zu erfüllen, inhärenter Risiken im Zusammenhang mit der Exploration und Erschließung von Bodenschatzvorkommen; Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Auswertung von Bohrergebnissen und anderer Explorationsdaten; jedwede Unfähigkeit des Unternehmens, seinen Geschäftsplan im Zusammenhang mit dem Cachoeira-Projekt wie geplant oder überhaupt umzusetzen; das Unternehmen kann seine Schürfrechte verlieren oder aufgeben oder erhält unter Umständen notwendige Genehmigungen, Freigaben oder Lizenzen im Zusammenhang mit seinen Liegenschaften nicht, einschließlich des Cachoeira-Projektes; schwankender Preise für Rohstoffe; möglicher Verzögerungen im Bereich der Explorations- oder Erschließungstätigkeiten, Kosten für die Erschließung der Mine und für die Produktion; behördlicher Auflagen, einschließlich auf die Umwelt bezogene behördliche Auflagen und Haftung; einer Unfähigkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zu beschaffen, wenn dies notwendig ist; möglicher Rechtsmängel im Hinblick auf die Liegenschaften des Unternehmens; Schwankungen im Zusammenhang mit Währungswechselkursen; betriebliche Risiken und Gefahren; Wettbewerb; der möglichen Unfähigkeit, geeignete Möglichkeiten für einen Erwerb zu finden bzw. diese abzuschließen; und anderer Risiken und Unsicherheiten, die in den öffentlichen Einreichungen des Unternehmens aufgeführt sind, einschließlich der jährlichen Erörterung und Analyse der Unternehmensleitung. Diese Risiken können, genauso wie andere Risiken, dazu führen, dass die eigentlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich abweichen. Dementsprechend sollten die Leser sich nicht blind auf die zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen verlassen, die in ihrer Gesamtheit durch diese warnende Aussage qualifiziert sind. Es kann keine Garantie dafür geben, dass zukunftsgerichtete Informationen bzw. die wesentlichen Faktoren oder Annahmen, die eingesetzt wurden, um solche zukunftsgerichteten Informationen zu erstellen, sich als richtig erweisen. Das Unternehmen verpflichtet sich in keinster Weise zur Veröffentlichung jedweder Revisionen zur Aktualisierung jedweder freiwilligen zukunftsgerichteten Aussagen, sofern es dazu nicht durch das geltende Wertpapiergesetz verpflichtet ist.
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