Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update
Plan zum Schutz der Aktionärsrechte
Das Board hat die Annahme eines Plans zum Schutz der Aktionärsrechte (der 'Plan') genehmigt. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre, die für den 28. März 2013 geplant ist, werden die Aktionäre um ihre Zustimmung für den Plan gebeten. Nach Ratifizierung des Plans durch die Aktionäre wird er eine anfängliche Laufzeit haben, die auf der dritten Jahreshauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens nach dem Ratifizierungsdatum des Plans endet. Der Plan kann durch eine Resolution der Aktionäre auf solch einer Versammlung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.
Der Plan unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.
Der Plan wurde durch ein Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (das 'Abkommen') zwischen dem Unternehmen und Computershare Investor Services Inc., als Bezugsstelle, eingeführt. Der Plan wurde dazu entworfen, die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen Übernahmestrategien zu schützen. Dies schließt die Akquisition zur Kontrolle des Unternehmens durch einen Bieter in einer Transaktion oder einer Reihe von Transaktionen ein, die nicht für alle Aktionäre fair sein könnten oder nicht allen Aktionären gleiche Chancen zur Beteiligung an der Prämie bieten könnten, die bei der Akquisition gezahlt wird. Das Board hält die Annahme des Plans als wünschenswert und sie ist im Interesse aller Aktionäre des Unternehmens.
Das Abkommen wurde angenommen, um dem Board im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots oder Zeichnungsangebots für die Stammaktien des Unternehmens genügend Zeit für die Verfolgung von Alternativen zu geben, die den Unternehmenswert erhöhen könnten. Diese Alternativen könnten die Prüfung anderer Übernahmegebote oder Angebote von anderen interessierten Parteien einschließen, um Aktionären, die einen Verkauf der Stammaktien des Unternehmens wünschen, die besten Möglichkeiten zum Erhalt des maximalen Verkaufspreises für ihre Stammaktien zu bieten. Ferner würde das Board mit ausreichend Zeit in der Lage sein, Alternativen zur Maximierung des Aktienwertes durch eine mögliche Unternehmensumstrukturierung oder Neustrukturierung zu erkunden und falls machbar zu avancieren. Die Directors benötigen Zeit, um diese Alternativen sorgfältig überprüfen zu können.
Mit Wirkung zum 27. Februar 2013 wurden Rechte ausgegeben und allen ausstehenden Stammaktien des Unternehmens angefügt. Ein getrenntes Rechtszertifikat wird nicht bis zu jenem Zeitpunkt ausgegeben, an dem die Rechte ausübbar werden. Die Rechte werden nur dann ausübbar, wenn eine Person zusammen mit ihren Partnern, Teilhabern und gemeinsamen Akteuren (zusammen eine 'erwerbende Person') das wirtschaftliche Eigentum der Stammaktien des Unternehmens erwirbt oder die Absicht zu diesem Erwerb bekannt gibt und dann zusammen mit ihrem Aktienbesitz insgesamt 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens besitzt (festgelegt im Abkommen). Falls dies eintritt, würde jedes Recht im Besitz eines Aktionärs, die erwerbende Person ausgenommen, ausübbar werden. Die Rechte werden es ihren Besitzern ermöglichen, Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis zu erwerben (wie im Abkommen definiert). Ungeachtet des Vorangehenden wird der Plan nicht durch den Besitz von 20 % oder mehr der Stammaktien des Unternehmens durch einen Aktionär ausgelöst werden, außer dieser Aktionär erwirbt weitere Stammaktien des Unternehmens.
Die Rechte werden jedoch nicht durch ein 'zugelassenes Angebot' ausgelöst werden. Laut Definition muss dieses Angebot für mindestens 60 Tage vorliegen, allen Aktionären des Unternehmens für alle ihre Stammaktien vorgelegt werden und anderen festgelegten Konditionen unterliegen und von der Mehrheit der unabhängigen Aktionäre angenommen werden (wie im Abkommen genau beschrieben).
Dem Unternehmen sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das Unternehmen bekannt und es hat keinen Grund zur Annahme, dass ein etwaiges Übernahmeangebot für die Aktien des Unternehmens unmittelbar bevorsteht.
Weitere Einzelheiten hinsichtlich des Abkommens werden in einem Informationsrundschreiben bekannt gegeben, das zur Ansicht bei SEDAR zur Verfügung stehen wird. Es wird ebenfalls den Aktionären des Unternehmens vor der Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 28. März 2013 zugeschickt werden.
Verordnung zur Vorankündigung (Advance Notice By-Law)
Das Unternehmen gibt ebenfalls die Genehmigung von Abänderungen der Unternehmenssatzung am 24. Februar 2013 durch das Board bekannt, um die Verordnung zur Vorankündigung Nummer 1 A (die 'Verordnung') einzuschließen. Die Verordnung verlangt eine Vorankündigung an das Unternehmen unter den Umständen, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in das Board of Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i) Forderung einer Versammlung gemäß der Bestimmungen des Canada Business Corporations Act (das 'Gesetz') oder (ii) Vorschlag eines Aktionärs gemäß Vorschriften des Gesetzes.
Die Verordnung legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen der Directors beim Unternehmen vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung der Aktionäre einreichen müssen. Die Verordnung legt auch fest, dass ein Aktionär die Information beim Unternehmen in schriftlicher Form einreichen muss.
Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss Monument nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.
Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.
Die Verordnung ist ab dem Datum der Genehmigung gültig.
Der vollständige Text der Verordnung steht bei SEDAR unter http://www.sedar.com zur Verfügung.
Dividendenrichtlinie
In Abhängigkeit der Finanzergebnisse, des Kapitalbedarfs, des zur Verfügung stehenden Cashflow, etwaiger notwendiger Genehmigungen der Aufsichtsbehörden und anderer Faktoren, die das Board of Directors als wichtig betrachten könnte, beabsichtigt das Board of Directors, ab Dezember 2013 jährlich eine Dividende an Besitzer von Stammaktien des Unternehmens zu zahlen. Es wird erwartet, dass zukünftige Dividendenzahlungen an Aktionäre erfolgen, die bei Börsenschluss am letzten Handelstag eines jeden Kalenderjahres registriert sind. Dies unterliegt den finanziellen und anderen Konditionen, die oben aufgeführt wurden. Das zugehörige Auszahlungsdatum wird gemäß der Richtlinien der TSX Venture Exchange festgelegt und bekannt gegeben werden.
Über Monument Mining Limited
Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt. Die Cash Costs dieser Mine liegen unter den niedrigsten der Welt. Das erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte in Malaysia, einschließlich des Polymetallprojekts Mengapur. Das Unternehmen beschäftigt 280 Mitarbeiter in Malaysia und setzt sich für die höchsten Standards beim Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Monument Mining Limited
Richard Cushing, Investor Relations
Suite 910 - 688 West Hastings Street
Vancouver, BC, Canada V6B 1P1
Tel. +1 (604) 638 1661
Fax +1 (604) 638 1663
www.monumentmining.com
Nickolas Kohlmann, Senior Manager, Investor Relations
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Toronto, ONT Canada, M5H 3V9
Tel: 1-416-846-5663
Email: nkohlmann@monumentmining.com
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