EastCoal meldet Antrag auf Zulassung am AIM und zeitgleich durchgeführte Privatplatzierung
Im Nachgang zu der Pressemitteilung vom 22. Oktober 2012, in der über die Absicht berichtet wurde, die Zulassung am AIM-Markt der London Stock Exchange plc ("AIM") zu beantragen, freut sich EastCoal Inc. (TSX-V:ECX) (das "Unternehmen" oder "EastCoal"), bekannt zu geben, dass der Antrag (der "Antrag?) auf Zulassung (die "Zulassung") des bestehenden Aktienkapitals des Unternehmens und der zusätzlichen Stammaktien am Kapital des Unternehmens, die im Zuge der Platzierung (wie nachstehend definiert) ausgegeben werden, zum Handel am AIM heute gestellt wurde.
Der Antrag bezieht sich ferner auf die Absicht des Unternehmens, zeitgleich eine über einen Broker abgewickelte Privatplatzierung (die "Platzierung?) von bis zu 77.805.078 Stammaktien (die "Platzierungsaktien?) des Unternehmens zu einem Preis von £ 0,1221 pro Platzierungsaktie (wobei dieser Preis einen Nachlass von immerhin zehn Prozent (10 %) gegenüber dem Börsenkurs (im Sinne der Richtlinien der TSX Venture Exchange) vom 10. Dezember 2012 darstellt), durchzuführen, die einen Bruttoerlös von insgesamt bis zu £ 9,5 Mio. einbringen soll.
Da sich bestimmte Directors und Insider (die "nahe stehenden Personen?) des Unternehmens an der Platzierung beteiligen können, würde eine derartige Beteiligung an der Platzierung als "Transaktion mit nahe stehenden Personen? (Related Party Transaction) im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (Schutz von Minderheitsaktionären bei bestimmten Transaktionen) ("MI 61-101?) gelten, das in die Richtlinie 5.9 der TSX Venture Exchange eingebunden ist. Da es sich bei der Platzierung um eine Transaktion mit nahe stehenden Personen handeln kann, werden die folgenden zusätzlichen Informationen offengelegt (entsprechend der Auflistung in Abschnitt 5.2 des MI 61-101).
Bei der Durchführung der Prüfung und dem Genehmigungsprozess im Hinblick auf die Platzierung hat das Board of Directors des Unternehmens festgestellt, dass der Versand eines Informationsrundschreibens an die Aktionäre, die Erstellung und Bekanntgabe einer formellen Bewertung und die Einholung der Genehmigung der Aktionäre für die Platzierung und in deren Zusammenhang gemäß dem MI 61-101, das in die Richtlinie 5.9 der TSX Venture Exchange integriert ist, nicht erforderlich ist, da:
1. das Board of Directors des Unternehmens für die Zwecke von Abschnitt 5.5(a) des MI 61-101 nach Treu und Glauben festgestellt hat, dass weder die Platzierungsaktien, die an die nahe stehenden Personen auszugeben wären, noch der von ihnen im Zusammenhang mit der Platzierung zu zahlende Gesamtpreis 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens am heutigen Tag übersteigen würden und dass die Platzierung auf dieser Basis von der Auflage einer formellen Bewertung gemäß Abschnitt 5.4 des MI 61-101 befreit ist; und
2. das Board of Directors des Unternehmens für die Zwecke von Abschnitt 5.7(1)(a) des MI 61-101 nach Treu und Glauben festgestellt hat, dass weder die Platzierungsaktien, die an die nahe stehenden Personen auszugeben wären, noch der von ihnen im Zusammenhang mit der Platzierung zu zahlende Gesamtpreis 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens am heutigen Tag übersteigen würden und dass die Platzierung auf dieser Basis von der Auflage der Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß Abschnitt 5.6 des MI 61-101 befreit ist.
Das Unternehmen hat 21 Tage vor dem Vollzug der Platzierung keinen Bericht über wesentliche Veränderungen (Material Change Report) eingereicht, da die Beteiligungsmöglichkeit für Insider zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand.
Cenkos Securities plc ("Cenkos?) wurde für die Zwecke der Zulassung und als Broker für die Platzierung zum Berater (Nominated Advisor) bestellt, wobei momentan geplant ist, dass Cenkos als Beauftragter des Unternehmens für die Platzierung der Platzierungsaktien im Auftrag des Unternehmens bei Zeichnungsinteressenten im Vereinigten Königreich fungieren soll. Die auszugebenden Platzierungsaktien werden außerhalb der Provinz British Columbia, Kanada, im Wege einer Privatplatzierung Zeichnern ausschließlich mit Sitz im Vereinigten Königreich angeboten, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger? im Sinne von Artikel 19(5) und Artikel 49(2) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 im Rahmen des Gesetzes über Finanzdienstleistungen und Finanzmärkte von 2000) des Vereinigten Königreichs handelt und die in jedem Falle "zugelassene Geschäftspartner" (Eligible Counterparties ) im Sinne von COBS 3.6.1 des Conduct of Business Sourcebook der FSA (britische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen) sind.
Der Vollzug der Platzierung und der Zulassung unterliegt bestimmten Bedingungen, unter anderem dem Eingang aller erforderlichen Genehmigungen einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange und der endgültigen Genehmigung der unbeteiligten Directors des Unternehmens. Momentan wird erwartet, dass der Vollzug der Platzierung und der Zulassung ungefähr am 28. Dezember 2012 erfolgen wird.
Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös der Platzierung für die Finanzierung von Investitionsaufwendungen, die Rückzahlung bestimmter ausstehender Schuldverschreibungen und als allgemeines Betriebskapital zu verwenden.
Die Platzierungsaktien sind nicht für den Verkauf in der Provinz British Columbia, Kanada, zugelassen und dürfen in der Provinz British Columbia, Kanada, weder direkt noch indirekt im Auftrag des Unternehmens angeboten oder verkauft werden.
Die Platzierungsaktien wurden bzw. werden nicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder den Wertpapiergesetzen von US-Bundesstaaten registriert und dürfen ohne Registrierung oder gültige Freistellung von diesen Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf der Platzierungsaktien noch eine Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Kaufangebots in der Provinz British Columbia, Kanada, den Vereinigten Staaten oder in einem Rechtssystem dar, in welchem ein solches Angebot, ein solcher Verkauf oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wären.
Für die Zwecke der Ermittlung des Wechselkurses für das Pfund Sterling hat das Unternehmen den Wechselkurs der Bank of Canada für den kanadischen Dollar und das Pfund Sterling, veröffentlicht am 10. Dezember 2012 um 12.00 Uhr unter www.bankofcanada.ca, zugrunde gelegt, der bei C $ 1,5862 : £ 1,00 lag.
Für das Board
John Byrne, Chairman
Über EastCoal Inc.
EastCoal Inc. produziert derzeit Kokskohle im Kohlebergwerk Menzhinsky, das von ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Inter-Invest Coal betrieben wird, und ist mit der Erschließung des Anthrazitbergwerks Verticalnaya befasst, das von ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft East Coal Company betrieben wird.
Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsorgan ("Regulation Services Provider" im Sinne der Richtlinien der TSX Venture Exchange) haften für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
Diese Pressemitteilung enthält Prognosen und zukunftsgerichtete Informationen, die im Hinblick auf zukünftige Ereignisse mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Solche zukunftsgerichteten Informationen können ohne Einschränkung Aussagen auf Basis der aktuellen Erwartungen beinhalten und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Sie sind daher keine Garantie für zukünftige Leistungen. Es bestehen zahlreiche Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht wurden. Diese und alle weiteren schriftlichen und mündlichen zukunftsgerichteten Informationen basieren auf Schätzungen und Meinungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch diese Meldung beschränkt. EastCoal ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, falls sich die Umstände oder die Schätzungen oder Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert. Der Abschluss der hier beschriebenen Transaktion unterliegt einer Reihe von Bedingungen, zu denen auch Verhandlungen zu und Abschlüsse von definitiven Vereinbarungen zählen. Es besteht keine Gewähr, dass die Transaktion in der vorgeschlagenen Form bzw. generell zum Abschluss gebracht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Abraham Jonker, President oder George Lawton, CFO
EastCoal Inc.
(604) 681-8069
(604) 685-4675 (FAX)
www.eastcoal.ca
Cenkos Securities plc
6, 7, 8 Tokenhouse Yard
London EC2R 7AS
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