Canamex Resources Corp. meldet Abschluss des strategischen Investments der Hecla Mining Company in Höhe von 2,52 Mio. $
Nach Abschluss der Finanzierung besitzt Hecla 14,84 % der in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens.
Sämtliche im Rahmen der Finanzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen laut kanadischem Wertpapierrecht einer Haltedauer, die am 22. März 2013 abläuft. Hecla hat allerdings zugestimmt, innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss der Finanzierung keine Canamex-Aktien zu veräußern, außer dies wird von Canamex genehmigt bzw. es geht um ein Übernahmeangebot, das von einem dritten Unternehmen, das nicht mit Hecla zusammenarbeitet, gelegt wird.
Mindestens 75 % des Erlöses aus der Finanzierung werden in die Exploration und Erschließung des unternehmenseigenen Konzessionsgebiets Bruner in Nevada fließen; maximal 25 % werden für allgemeine betriebliche Zwecke verwendet.
Die Beteiligung von Hecla am Unternehmen ist an verschiedene Rechte und Beschränkungen gebunden, die in einer am 21. November 2012 vom Unternehmen und Hecla unterzeichneten Nebenvereinbarung enthalten sind. Die wichtigsten Bestimmungen dieser Vereinbarung sind in der Pressemeldung des Unternehmens vom 19. November 2012 beschrieben. Eine Kopie der Zeichnungsvereinbarung, in der auch die Nebenvereinbarung enthalten ist, ist unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR (www.sedar.com) verfügbar.
Weitere Pressemeldungen in Bezug auf die Einrichtung eines technischen Beratungsausschusses und Heclas Bestellung eines Führungsmitglieds in das Board of Directors des Unternehmens, gemäß den Bestimmungen der Nebenvereinbarung, werden zeitgerecht veröffentlicht.
FÜR DAS BOARD:
UNTERSCHRIFT: "Robert Kramer"
Robert Kramer, CEO & Direktor
Kontakt:
Robert Kramer (604) 336-8621
Renmark Financial Communications Inc.
Erica Lomonaco: elomonaco@renmarkfinancial.com
Barbara Komorowski: bkomorowski@renmarkfinancial.com
Tel.: (514) 939-3989 oder (416) 644-2020 www.renmarkfinancial.com
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:
Diese Pressemitteilung enthält unter anderem auch bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen. Sämtliche Aussagen in dieser Pressemeldung, die keine historischen Tatsachen darstellen - so u.a. auch Aussagen zur geplanten Exploration im Projekt Bruner, sowie zu den zukünftigen Plänen, Zielen und Erwartungen des Unternehmens -, sind zukunftsgerichtete Aussagen und als solche mit verschiedenen Risiken und Unsicherheiten behaftet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Plänen und Erwartungen des Unternehmens abweichen, zählen auch folgende Risiken: Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, die zur Weiterführung der Explorationsprogramme des Unternehmens erforderlich sind; die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen und geplanten Explorationsaktivitäten; Geologie, Erzgehalt und Kontinuität der Minerallagerstätten; Goldpreisschwankungen; Risiken in Zusammenhang mit Optionsvereinbarungen, Pachtabkommen, Joint Ventures und die Fähigkeit, JV-Vereinbarungen zu günstigen Bedingungen abzuschließen; mögliche Unfälle, Ausfälle von Geräten und Anlagen und Verzögerungen während der Exploration; Überziehung von Explorationskosten oder nicht vorhersehbare Kosten und Ausgaben; regulatorische Änderungen und Beschränkungen, auch in Hinblick auf die Umwelthaftung; der rechtzeitige Erhalt der Genehmigungen von Regierung, Regulierungsbehörde und Börsenaufsicht; sowie andere Risiken, wie sie hier bzw. in den Unterlagen des Unternehmens angeführt sind, die in regelmäßigen Abständen der Wertpapieraufsicht vorgelegt werden müssen. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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