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Canamex Resources Corp. meldet strategisches Investment der Hecla Mining Company in Höhe von 2.520.000 $

19.11.2012  |  IRW-Press
(Vancouver, British Columbia), 19. November 2012: Canamex Resources Corp. ("Canamex" oder das "Unternehmen") (TSX V: CSQ) (OTCQX: CNMXF) (FSE: CX6) freut sich, den Abschluss einer Vereinbarung bekannt zu geben, in deren Rahmen sich Hecla Canada Ltd. ("Hecla"), eine 100 %-Tochter der Hecla Mining Company, bereit erklärt hat, 14.000.000 Canamex-Stammaktien zu einem Preis von 0,18 $ pro Aktie zu erwerben. Der Bruttoerlös aus der Finanzierung beläuft sich auf 2.520.000 $ (die "Finanzierung"). Der Preis der Aktien entspricht dem 20-Tages-VWAP (volumengewichteter durchschnittlicher Ausführungspreis an 20 Tagen) der Aktien des Unternehmens zu jenem Zeitpunkt, an dem der Preis von den Vertragsparteien ausgehandelt wurde.

Greg Hahn, President und COO von Canamex, sagte: "Als über 1,5 Mrd. $ schweres Unternehmen, das an der NYSE notiert, ist die Hecla Mining Company einer der größten und kostengünstigsten Silberproduzenten der Vereinigten Staaten und hat mehr als 100 Jahre Erfahrung im Bergbau und Minenbetrieb. Wir freuen uns sehr, dass Hecla sich zu einer strategischen Partnerschaft mit Canamex entschlossen hat. Hecla hat viel Erfahrung mit Exploration, Erschließung und Betrieb und wird uns beim weiteren Ausbau des Goldprojekts Bruner maßgeblich unterstützen."

Nach Abschluss der Finanzierung wird Hecla 14,84 % der (mit dem heutigen Tag) in Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens besitzen. Gemäß dem Zeichnungsabkommen zwischen dem Unternehmen und Hecla und im Einklang mit den Bestimmungen einer Nebenvereinbarung, die beide Vertragsparteien nach Abschluss der Finanzierung unterzeichnen werden, ist die Beteiligung von Hecla am Unternehmen an verschiedene Rechte und Beschränkungen gebunden. Die wichtigsten Bestimmungen sind nachfolgend beschrieben:

- Vertretung im Board: Solange Hecla mehr als 10 % der in Umlauf befindlichen Canamex-Aktien (auf nicht verwässerter Basis) besitzt, ist Hecla berechtigt, eine Person in das Board of Directors von Canamex zu entsenden. Das Board von Canamex darf nicht aus mehr als 7 Mitgliedern bestehen.

- Stimmrecht: Für die Zeitdauer eines Jahres nach dem Abschluss der Finanzierung wird Hecla bei allen Aktionärsversammlungen (wo es um die Wahl von Direktoren, die Ernennung von Wirtschaftsprüfern und die Genehmigung von Aktienoptionsplänen geht) mit allen Aktienanteilen zugunsten der Vorschläge der Firmenführung im Hinblick auf die normale Geschäftstätigkeit stimmen.

- Veräußerungsverbot: Hecla darf innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss der Finanzierung keine Canamex-Aktien veräußern, außer dies wird von Canamex genehmigt bzw. es geht um ein Übernahmeangebot, das von einem dritten Unternehmen, das nicht mit Hecla zusammenarbeitet, gelegt wird.

- Bezugsrecht: Solange Hecla mehr als 10 % der in Umlauf befindlichen Canamex-Aktien (auf nicht verwässerter Basis) besitzt, ist Hecla berechtigt, sich an zukünftigen Kapitalfinanzierungen von Canamex zu beteiligen (auch in Verbindung mit Hecla-Stammaktien, die durch Ausübung von in Umlauf befindlichen Stammaktienkaufwarrants emittiert werden), um sich so eine proportionale Kapitalbeteiligung an Canamex zu sichern.

- Fachausschuss: Canamex wird einen aus drei Personen bestehenden technischen Beratungsausschuss bilden, zwei davon werden von Canamex ernannt, die dritte von Hecla. Dieser Ausschuss wird dem Board von Canamex Bericht erstatten und Empfehlungen zu technischen Angelegenheiten in Bezug auf die von Canamex betriebenen Mineralprojekte abgeben. Die Anforderungen an diesen Ausschuss verlieren ihre Gültigkeit, falls Hecla weniger als 10 % der in Umlauf befindlichen Canamex-Aktien hält oder Canamex seine Beteiligung an den Mineralprojekten verwirkt.

Gemäß dem Zeichnungsabkommen mit Hecla werden mindestens 75 % des Erlöses aus der Finanzierung in die Exploration und Erschließung des unternehmenseigenen Konzessionsgebiets Bruner in Nevada fließen; maximal 25 % werden für allgemeine betriebliche Zwecke verwendet.

Alle im Rahmen der Finanzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen in Kanada einer gesetzlichen Haltedauer von vier Monaten. Der Abschluss der Finanzierung ist an eine Reihe von Bedingungen gebunden und muss unter anderem von den Regulierungsbehörden und von der Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange genehmigt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Regulierungsbehörden die entsprechenden Genehmigungen erteilen, wird das Unternehmen die Finanzierung am bzw. um den 21. November 2012 abschließen.


FÜR DAS BOARD

UNTERSCHRIFT: "Robert Kramer"
Robert Kramer, CEO & Direktor


Kontakt:

Robert Kramer (604) 336-8621
Renmark Financial Communications Inc.
Erica Lomonaco: elomonaco@renmarkfinancial.com
Barbara Komorowski: bkomorowski@renmarkfinancial.com
Tel.: (514) 939-3989 oder (416) 644-2020 www.renmarkfinancial.com



ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Diese Pressemitteilung enthält unter anderem auch bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen. Sämtliche Aussagen in dieser Pressemeldung, die keine historischen Tatsachen darstellen - so u.a. auch Aussagen zur Durchführung der Privatplatzierung und zur geplanten Exploration im Projekt Bruner, sowie zu den zukünftigen Plänen, Zielen und Erwartungen des Unternehmens -, sind zukunftsgerichtete Aussagen und als solche mit verschiedenen Risiken und Unsicherheiten behaftet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Plänen und Erwartungen des Unternehmens abweichen, zählen auch folgende Risiken: Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, die für den Abschluss der Privatplatzierung und zur Weiterführung der Explorationsprogramme des Unternehmens erforderlich sind; die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen und geplanten Explorationsaktivitäten; Geologie, Erzgehalt und Kontinuität der Minerallagerstätten; Goldpreisschwankungen; Risiken in Zusammenhang mit Optionsvereinbarungen, Pachtabkommen, Joint Ventures und die Fähigkeit, JV-Vereinbarungen zu günstigen Bedingungen abzuschließen; mögliche Unfälle, Ausfälle von Geräten und Anlagen und Verzögerungen während der Exploration; Überziehung von Explorationskosten oder nicht vorhersehbare Kosten und Ausgaben; regulatorische Änderungen und Beschränkungen, auch in Hinblick auf die Umwelthaftung; der rechtzeitige Erhalt der Genehmigungen von Regierung, Regulierungsbehörde und Börsenaufsicht; sowie andere Risiken, wie sie hier bzw. in den Unterlagen des Unternehmens angeführt sind, die in regelmäßigen Abständen der Wertpapieraufsicht vorgelegt werden müssen. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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