Aktuelle Einschätzung zu Terrane Metals Corp.
Im Mt Milligan Kupfer- und Goldprojekte liegt eine Ressource von 880.000 t Kupfer und 5,5 oz Gold vor. Die Durchführbarkeitsstudie soll im 1. Quartal 2008 abgeschlossen werden. Im Berg Kupfer-, Molybdän- und Silberprojekt, an dem Terrane einen Anteil von 51% hält, liegt eine Kupferressource von 480.000 t vor (Terrane Anteil). Die Ressourcenschätzung aus dem Jahr 1980 soll durch Bohrprogramme bestätigt werden.
Die beiden übrigen Projekte spielen bei der Bewertung der Terrane derzeit keine wesentliche Rolle. Am 30.09.07 stand einem Cashbestand von 22,2 A$ eine gesamte Kreditverpflichtung von 63,0 A$ gegenüber. Die Kreditverpflichtungen bestehen vor allem aus zukünftigen Steuerforderungen.
Beurteilung:
Terrane präsentiert sich mit einer Ressource von 5,5 oz Gold als substanzstarker Explorationswert. Mit dem Abschluß der Durchführbarkeitsstudie dürfte sich abzeichnen, ob das Projekt durchführbar ist. Die Entwicklung des Aktienkurses, der sich innerhalb der letzten 6 Monate mehr als halbiert hat, deutet darauf hin, daß hier erheblich daran gezweifelt wird. Das Scheitern der Entwicklung des Galore Creek Projekts der Novagold (NA) dürfte zusätzlich verunsichern. Problematisch ist vor allem die hohe Hürde der Finanzierung und die lange Vorlaufzeit des Projekts.
Empfehlung: Beobachten, aktueller Kurs 0,34 C$. Terrane wird mit geringen Umsätzen auch in Frankfurt gehandelt.
Beurteilung:
Empfehlung:
© Martin Siegel
www.goldhotline.de
Interessenkonflikte (mit IK gekennzeichnet): Die Mitarbeiter des Goldmarkts, die an der Erstellung von Aktienempfehlungen beteiligt sind, haben sich verpflichtet etwaige Interessenkonflikte offen zu legen. In dem Fall, daß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Goldmarkts in einer zum Kauf oder Verkauf empfohlenen Aktie Positionen gehalten werden, wird dies im entsprechenden redaktionellen Artikel kenntlich gemacht. Die Siegel Investments berät Dritte bei deren Anlageentscheidungen. Auch im Rahmen dessen umgesetzte Empfehlungen unterliegen den obigen Bestimmungen.