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Mindoro Resources Ltd.: Ernennung des CFO und Corporate Secretary

04.07.2012  |  IRW-Press
MELBOURNE, AUSTRALIEN, 4. Juli 2012 - Mindoro Resources Ltd (TSXV: MIO; ASX: MDO; FFT: OLM) (Mindoro, "das Unternehmen") ist erfreut, nach dem Rücktritt von Herrn Rob King die Ernennung von Herrn Clayton Northey zum Chief Financial Officer und Corporate Secretary bekanntzugeben. Clayton wird Aktienoptionen zum Erwerb von 250.000 Stammaktien, die für drei Jahre lang zu einem Preis von 0,10 $ pro Aktie ausgeübt werden können, erhalten.

Clayton verfügt über einen Bachelor of Commerce-Abschluss von der University of Alberta (Kanada). Clayton trat 2007 als Wirtschaftsprüfer in das Unternehmen ein und wurde im September 2011 zum Financial Controller befördert, als er im Anschluss an die Schließung der Niederlassung in Edmonton nach Melbourne (Australien) zog.

Das Board of Directors dankt Rob King für seine wertvollen Beiträge, die er seit seinem Beitritt im Jahr 2010 geleistet hat.


Im Namen des Board of Directors.

Jon Dugdale, President and CEO


Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Mindoro in Melbourne unter +61 3 9614 5055.

Informationen für Investoren erhalten Sie per E-Mail unter ir@mindoro.com bzw. telefonisch über folgende Ansprechpartner:

Australien: Jon Dugdale, Tel: +61 3 9614 5055
Kanada: Jeanny So, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 225
Jeremy Hill, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 238
Deutschland: Robert Sarcher, Aprendo Capital, Tel: +49.821.6089051
Website: www.mindoro.com


Über Mindoro Resources

Mindoro ist ein an der TSX Venture Exchange (MIO), der Australian Securities Exchange (MDO) und der Börse Frankfurt (WKN 906167) notierendes Tier 1-Unternehmen. Mindoro konzentriert sich in erster Linie auf die Exploration und Erschließung von Nickel-, Gold- und Kupfer-Gold-Projekten auf den Philippinen. Hier hält das Unternehmen eine 75%-Beteiligung am Nickelprojekt Agata, das sich derzeit im Vormachbarkeitsstadium befindet (November 2011). Dieses Projekt verfügt über NI 43-101-konforme Mineralressourcen, die sich in insgesamt 42,76 Millionen Tonnen gemessene und angezeigte Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 1,01%, entsprechend 430.000 Tonnen Nickel, sowie 2,435 Millionen Tonnen abgeleitete Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 0,99 % aufteilen (September 2011. Daneben verfügt das Unternehmen über NI 43-101-konforme Mineralressourcenschätzungen bei den zu 100% unternehmenseigenen Projekten Batangas, die angezeigte Ressourcen von 393.000 Unzen Gold (Archangel: 9.879.000 Tonnen bei 1,1 g/t Au und Lobo: 270.000 Tonnen bei 6,49 g/t Au) und abgeleitete Ressourcen von 108.000 Unzen Gold (Archangel: 3.741.000 Tonnen bei 0,8 g/t Au und Lobo: 61.000 Tonnen bei 5,35 g/t Au) umfassen. Bei Batangas handelt es sich um ein von Bohrungen abgegrenztes Kupfer-Gold-Schwefel-Explorationsziel beim Projekt Pan de Azucar in der Provinz Iloilo, an dem das Unternehmen eine Beteiligung von 75% besitzt. Das Unternehmen kann darüber hinaus 10 wichtige Porphyr-Kupfer-Gold-Schürfgebiete in unterschiedlichen Stadien der Erschließung vorweisen.



Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Die Ziele des Unternehmens im Hinblick auf die Erschließung und Produktion sollen einen Eindruck der aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung vermitteln und haben einen rein konzeptionellen Charakter. Es ist ungewiss, ob ausreichende Ressourcen nachgewiesen werden können bzw. ob diese Ressourcen bei Nachweis tatsächlich zu wirtschaftlich rentablen Förderreserven umgewandelt werden können. Bis zur Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie ist nicht abzusehen, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Die Explorationsprogramme von Mindoro werden unter der Aufsicht von Tony Climie, P.Geo. vorbereitet und/oder geplant und durchgeführt. Herr Climie hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 und gemäß JORC Code die in dieser Pressemeldung offengelegten explorationsbezogenen Fachinformationen geprüft und bestätigt. Boyd Willis (FAusIMM) hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 die in dieser Pressemeldung offengelegten Informationen zur Erschließung und metallurgischen Verarbeitung geprüft und bestätigt. Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects of the Canadian Securities Administrators/"NI 43-101") und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum erstellt. NI 43-101 ist eine von der kanadischen Börsenaufsicht entwickelte Vorschrift, welche die Veröffentlichung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu Rohstoffprojekten regelt. Sämtliche Ressourceninformationen werden auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des JORC-Codes veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung könnte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; dazu zählen auch die vom Management bewertete zukünftige Planung und Betriebstätigkeit sowie Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Produktion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen - ohne Einschränkung - auch Risiken in Zusammenhang mit dem Minenbetrieb und der Exploration (z.B. betriebliches Risiko im Hinblick auf die Erschließung, Exploration und Produktion; Verzögerungen oder Änderungen bei der Planung im Zusammenhang mit der Exploration oder Erschließung von Projekten bzw. Investitionskosten; Unsicherheiten in Bezug auf Reservenschätzungen; Unsicherheiten in Bezug auf die Explorationsergebnisse; Unsicherheiten bei Schätzungen und Prognosen in Bezug auf die Produktion und Unsicherheiten in Bezug auf das verfügbare Kapital). Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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