PNG Gold und New Guinea Gold: Update zur Fusionsvereinbarung
Das Umtauschverhältnis musste von ursprünglich 0,175 PGN-Aktien auf 0,125 PGN-Aktien pro Aktie von New Guinea reduziert werden, um das erhöhte Risiko mit einzubeziehen, das aufgrund der Besetzung der Sinnivit-Mine von New Guinea durch lokale Landbesitzer und die anschließende Unterbrechung der Minenproduktion entstand. Diese Entwicklung war auch der Auslöser für das Defizit von New Guinea. Außerdem wird die Produktion im zweiten Quartal wahrscheinlich eingestellt, um notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu können, bevor PNG mit der Umsetzung seines Businessplans beginnt.
Bevor die Transaktion abgeschlossen werden kann, müssen jedoch noch zwei Voraussetzungen zu Gunsten von PNG Gold erfüllt werden: Die Verlängerung der Abbau- und Explorationslizenzen um fünf bzw. zwei Jahre und die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Entschädigung der ansässigen Landbesitzer, die für alle Parteien akzeptabel ist. Wenn diese Bedingungen nicht bis zum 31. Mai erfüllt werden, hat PNG das Recht, die Vereinbarung zu lösen. Eine weitere Bedingung, die bis zum 31. Mai erfüllt sein muss, ist die Verlängerung der Explorationslizenz EL 1091 der Imwauna-Liegenschaft von PNG Gold. Anderenfalls darf New Guinea Gold die Vereinbarung beenden.
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