Proto Resources & Investments Ltd.: Bergbau-Genehmigung für Barnes Hill beantragt
Die DA ist beim 'West Tamar Council' eingereicht worden, die die Auswirkungen der geplanten Arbeiten beurteilen wird. Die DPEMP wird durch das 'Board of the Environment Protection Authority (EPA)' der Regierung von Tasmanien gemäß dem Umweltschutzgesetz 'Environmental Management and Pollution Control Act 1994 (TAS)' und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften geprüft. EPA wird auch die Prüfung gemäß dem Umweltschutzgesetz 'Environment Protection and Biodiversity Conservation Act 1999 (Cth)' auf Empfehlung des Ministeriums 'Commonwealth Department of Sustainability, Environment, Water, Population and Communities (SEWPAC)' leiten. Die vollständige DPEMP wird von der Website der EPA abrufbar sein. Auf Anfrage werden auch Kopien in Papierform zur Verfügung gestellt.
Umweltschutz-Management und Ausgleichsmaßnahmen
Die Einreichung erfolgte nach der Unterzeichnung eines bindenden Optionsvertrags, der Proto Resources das Recht zum Kauf von 105 Hektar an privatem Land, das an den Standort der geplanten Mine angrenzt und zur Ausweisung von Naturschutzbereichen dienen würde, gibt. Hierzu gehören 87 Hektar an ursprünglichem Lebensraum, der als Ausgleich für die Auswirkungen des Bergbaus dient. Diese Fläche wird in Abbildung 1 dargestellt (in der ursprünglichen englischen Pressemitteilung, die am Ende verlinkt ist). Gemäß den Bestimmungen der Bergbau-Lizenz werden stets lediglich höchstens 65 Hektar für den Bergbau und die Verarbeitung verwendet. Mit dem Fortschritt des Bergbaus werden kontinuierlich Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Dies schafft eine Situation, in der die Ausgleichsmaßnahmen stets die Auswirkungen durch den Bergbau mehr als kompensieren.
Wie zuvor bereits bekannt gegeben, kam die Untersuchung 'Terrestrial Botanical Survey and Fauna Habitat Assessment' über die Auswirkung des Bergbaus auf Flora und Fauna zu dem Schluss, dass die Planung des Bergbaus gemäß Abbildung 1 erfolgreich die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert. Botanische Untersuchungen haben bestätigt, dass die geplanten Tagebaugruben und Verarbeitungsanlagen keinen direkten Einfluss auf die bestehende Population an Tetratheca gunnii und Spyridium obcordatum haben werden. Die Auswirkung auf Epacris virgata ist nach der revidierten Planung ebenfalls stark vermindert. Es wird angenommen, dass nur 2 % der ca. 3.200.000 einzelnen Pflanzen in dem Gebiet betroffen sind.
Proto Resources ist bereits dabei, Umweltschutzmaßnahmen auf Barnes Hill umzusetzen. Es wurde die erste von zwei Umzäunungen zum Schutz von Tetratheca gunnii vor grasenden Wallabys errichtet (siehe Abbildung 2 der ursprünglichen englischen Pressemitteilung). Die Umzäunung ist mit Genehmigung des Ministeriums 'Department of Primary Industries, Parks, Water and Environment' errichtet worden. Proto Resources ist überzeugt, dass die Verwendung ihrer umfangreichen Umweltstudien den Erhalt der Umwelt ein wichtiger Nebeneffekt der bisherigen Arbeiten ist, die zur Minimierung der Auswirkungen des Bergbaus durchgeführt wurden.
Die Errichtung von Zäunen wird durch bisherige wissenschaftliche Eingriffe zum Schutz solcher Populationen, insbesondere zum Schutz vor Abgrasung nach saisonalen Bränden, gestützt. Solche Eingriffe bilden den Kern des Rehabilitierungsplans, den Proto Resources zur Umsetzung auf Barnes Hill plant, für bedrohte Flora dar. Das Board von Proto Resources unterstützt Initiativen zur Vermehrung solcher Populationen. Das Unternehmen beabsichtigt, weiterhin Eingriffe für wissenschaftliche Forschung und Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Zum Beispiel sieht der DPEMP vor, Tetratheca gunnii in fünf Bereichen auf Barnes Hill zu vermehren.
Die ursprüngliche englische Pressemitteilung enthält Abbildungen und ist als PDF-Datei mit dem Link am Ende abrufbar.http://www.goldinvest.de/wp-content/uploads/Proto_Resources_Press_Release_28Sep2011E.pdf
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.