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Confederation Minerals Ltd. und Magna Resources Ltd. nehmen Reorganisation von Eigentümerschaft und Finanzierung von American Potash LLC vor

27.09.2011  |  DGAP
Confederation Minerals Ltd. (TSX-V: CFM) (Frankfurt: 070) und Magna Resources Ltd. (CNSX:MNA) freuen sich, einen Rahmenvertrag für eine private Platzierung von 2 Mio. US-Dollar durch Confederation in Magna und den Verkauf der 50-prozentigen Beteiligung von Confederation an American Potash LLC, einem Privatunternehmen, an Magna in Form von Aktien (gemeinsam bezeichnet als die 'Transaktion') bekannt zu geben. Die Transaktion wird die effektive Beteiligung von Confederation an American Potash LLC. auf mehr als sechsundfünfzig Prozent erhöhen.

Vor Abschluss der Transaktion wird Magna einen 2-zu-1-Split (der 'Aktiensplit') der ausgegeben Stammaktien vornehmen, so dass 22.420.000 Stammaktien von Magna ausgegeben und im Umlauf sind. Danach wird Confederation bis zu 6.666.666 der Stammaktien von Magna zu einem Preis von 0,30 US-Dollar pro Aktie zeichnen und an Magna alle Aktien von American Potash, die im Besitz von Confederation sind, als Tausch gegen zusätzliche 22.420.000 Stammaktien von Magna übertragen, so dass Confederation insgesamt 29.086.666 Aktien von Magna (die 'Transaktionsaktien') erhält.

Die Anzahl der an Confederation im Austausch für dessen Anteil an American Potash auszugebenden Aktien und der Zeichnungspreis für die private Platzierung wurden im Rahmen von Verhandlungen zwischen den entsprechenden Unternehmen bestimmt. Die Direktoren von beiden Unternehmen erachten die Transaktion als fair und angemessen, da sie die Eigentümerschaft an den Vermögenswerten von American Potash im wesentlichen pari zusammenführt und gleichzeitig Finanzmittel freilegt, die eine sofortige Exploration dieser Werte ermöglichen.

Confederation wird die Transaktionsaktien danach zu einem Datum, das durch den Vorstand von Confederation in Absprache mit Magna festgelegt wird, an die eigenen Aktionäre ausgeben (die 'Ausgründung'). Es liegt in der Absicht aller Parteien, die Ausgründung auf einer latenten Steuergrundlage abzuschließen, so dass erst dann steuerpflichtige Ereignisse eintreten, wenn ein Aktionär von Confederation über die so erhaltenen Aktien verfügt. Es wird erwartet, dass die Transaktionsaktien zuerst an ein neu gegründetes Unternehmen ('Newco') im Austausch gegen Vorzugsaktien von Newco ('Newco-Vorzugsaktien') ausgegeben werden. Es wird außerdem erforderlich sein, eine Reorganisation der Aktien von Confederation durchzuführen, um so jedem eingetragenen Aktionär eine Vorzugsaktie ('Confederation-Vorzugsaktien') bereitzustellen, die an Newco im Austausch gegen Stammaktien von Newco übertragen wird. Sobald diese Übertragung abgeschlossen ist, werden die Confederation-Vorzugsaktien und die Newco-Vorzugsaktien eingelöst, so dass die Confederation-Aktionäre die alleinigen Aktionäre von Newco sind und Newco der alleinige Inhaber der Transaktionsaktien ist. Der letzte Schritt der Ausgründung ist der Zusammenschluss (der 'Zusammenschluss') von Newco und Magna, wodurch die Transaktionsaktien gelöscht werden, die Confederation-Aktionäre aber eine entsprechende Anzahl von Aktien des zusammengeschlossenen Unternehmens erhalten.

Als Teil der Transaktion ist Confederation berechtigt, die Hälfte der Direktoren im Vorstand von Magna zu benennen. Gleichzeitig mit dem Abschluss der Transaktion wird einer der gegenwärtigen Direktoren von Magna zurücktreten und der Vorstand wird drei Personen, die von Confederation benannt wurden und für Magna annehmbar sind, im Rahmen angemessener Handlungen ernennen.


Die Transaktion und die Ausgründung unterliegenden folgenden Bedingungen:

a) Verhandlung und Unterzeichnung eines definitiven Kauf- und Verkaufsvertrags, der die vorstehenden Bedingungen widerspiegelt;

b) Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen;

c) Genehmigung der Transaktion, einschließlich Aktiensplit, mittels Sonderbeschluss der Aktionäre von Magna und, falls dies durch den Vorstand von Magna als erforderlich erachtet wird, mittels einer Mehrheit der desinteressierten Aktionäre von Magna;

d) Genehmigung der Ausgründung mittels Sonderbeschluss der Aktionäre von Confederation;

e) Genehmigung des Zusammenschlusses von Newco und Magna durch die entsprechenden Aktionäre; und

f) Eine wesentliche Anzahl der Aktionäre von Magna stimmte der Zusammenlegung dieser Aktien bis zum Abschluss der Ausgründung zu.

Lawrence Dick, Präsident von Confederation: 'In Anbetracht des anhaltenden Erfolgs unserer Explorationsaktivitäten mit unseren Newman Todd Goldprojekt in Red Lake, Ontario, ist es sinnvoll, unsere Potash-Beteiligung an ein Unternehmen zu übertragen, das im Bereich der Exploration von Kalisalz tätig ist. Dadurch kann sich die Geschäftsführung von Confederation besser auf die beschleunigte Entwicklung von Newman Todd konzentrieren, da wir dieses Projekt als die nächste große mögliche Lagerstätte erachten, die in Red Lake in Angriff genommen wird.'

Rudy de Jonge sagt dazu: 'Gegenwärtig erlebt Kalisalz eine erhebliche Nachfrage und Aufmerksamkeit durch Investoren. Wir sind glücklich, dass wir durch American Potash LLC über eine interessante mögliche Lagerstätte verfügen, die eine umfassende Landmasse in einem produktiven Kalisalzgebiet im Paradox Basin in Utah umfasst. Dank der Zusammenführung der zwei Beteiligungen an einem Unternehmen und der Vorteile des Standorts und der In-Situ-Laugung der Lagerstätten gehen wir davon aus, dass wir sogar noch mehr Investoren anziehen als zuvor.'


Im Namen des Vorstands Confederation Minerals Ltd.

Lawrence A.Dick, Ph.D., P.Geo
Präsident, CEO, und Direktor

Im Namen des Vorstands Magna Resources Ltd.

Rudy de Jonge,
Präsident



ANFRAGEN:

Confederation Minerals Ltd.
Suite 1980, 1075 West Georgia Street
Vancouver, B.C.
Leo Karabelas
+1-416-543-3120
leo@frontlineir.com
www.confederationmineralsltd.com

Magna Resources Ltd.
Rudy de Jonge
Präsident
+1 (604) 782-4191



Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als 'zukunftsgerichtete Aussagen' aufgefasst werden können. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Tatsachen, die Ereignisse oder Entwicklungen ansprechen, deren Eintritt das Unternehmen erwartet, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen sind und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, durch die Ausdrücke 'erwartet', 'plant', 'prognostiziert', 'glaubt', 'beabsichtigt', 'schätzt', 'vorhat', 'potenziell' und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet werden, oder damit, dass Ereignisse oder Bedingungen auftreten 'werden', 'würden', 'können', 'könnten' oder 'sollten'. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen basieren, sind diese Aussagen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse und die tatsächlichen Ergebnisse könnten erheblich von denjenigen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, umfassen Marktpreise, Ausgrabungs- und Explorationserfolge und anhaltende Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierung und allgemeine Wirtschafts-, Markt- und Geschäftsbedingungen. Anleger werden darauf hingewiesen, dass diese Aussagen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse sind und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von denjenigen abweichen könnten, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind auf Ansichten, Schätzungen und Meinungen der Geschäftsführung des Unternehmens an dem Datum begründet, an dem die Aussagen gemacht werden. Außer wie durch anwendbare Wertpapiergesetze gefordert, verpflichtet sich das Unternehmen nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Ansichten, Schätzungen oder Meinungen der Geschäftsführung oder sonstige Faktoren ändern.

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