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Altona Mining Ltd.: Aktien-Emission an institutionelle Investoren - Beteiligung von Directors an der Emission an bestehende Aktionäre - Aktien-Emission durch Tausch von Wandelanleihen

16.03.2011  |  DGAP
Mitteilung über den Börsenhandel gemäß Abschnitt 708A(5) des Corporations Act 2001

West Perth, Western Australia, Australien. 16. März 2011. Altona Mining Limited (WKN: A1C15Y; ASX: AOH) (kurz 'Altona' oder 'das Unternehmen') hat heute 76.187.227 voll bezahlte Stammaktien zu einem Emissionspreis von je 0,31 australischen Dollar (AUD) gemäß einem Emissionsangebot an mehrere institutionelle Anleger zur Aufnahme von ca. 23,6 Mio. AUD (vor Abzug von Gebühren) ausgegeben. Diese neu ausgegebenen Aktien gehören zu einer Wertpapier-Klasse, die an der australischen Börse ASX (Australian Securities Exchange) börsennotiert ist.

Das Gesetz 'Corporations Act 2001' (Unternehmensgesetz von 2001) beschränkt den Wiederverkauf von Wertpapieren ohne vorherige Bekanntmachung, falls der Verkauf nicht gemäß Abschnitt 708 oder 708A davon ausgenommen ist. Indem das Unternehmen diese Bekanntmachung tätigt, tritt die Ausnahmeregelung aus Abschnitt 708A(5) für die oben genannten Aktien in Kraft.

Das Unternehmen gibt hiermit der ASX gemäß Abschnitt 708A(5)(e) des Gesetzes bekannt, dass:

1. die Aktien ohne Bekanntmachung an Investoren gemäß Teil 6D.2 des Gesetzes ausgegeben wurden;

2. das Unternehmen diesen Hinweis gemäß Paragraf (5)(e) von Abschnitt 708A des Gesetzes veröffentlicht;

3. zum Zeitpunkt dieses Hinweises hat das Unternehmen den Bestimmungen von Kapitel 2M des Gesetzes entsprochen, so wie sie auf das Unternehmen anzuwenden sind;

4. zum Zeitpunkt dieses Hinweises hat das Unternehmen dem Abschnitt 674 des Gesetzes entsprochen; und

5. zum Zeitpunkt dieses Hinweises gibt es keine Informationen,

a. die von der laufenden Veröffentlichung gemäß dem Regelwerk der ASX ausgenommen sind; oder

b. die für Investoren oder ihre Berater erforderlich sind, um informierte Einschätzungen machen zu können über

i. die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die finanzielle Situation und die Wirtschaftlichkeit, die Gewinne und Verluste und die Aussichten des Unternehmens, oder

ii. die Rechte und Pflichten, die mit den Aktien verbunden sind.


Beteiligung von Directors an der Emission an bestehende Aktionäre

Altona Mining Limited gibt auch bekannt: Direktoren des Unternehmens (vergleichbar: Aufsichtsräte) haben 25,1 Mio. neue Aktien in der vor kurzem durchgeführten Emission im Wert von insgesamt 7,8 Mio. Dollar gezeichnet (gekauft).


Zusammenfassung:

Kevin Maloney

Zahl der zuvor gehaltenen Aktien: 11.820.000
Zahl der neu gekauften Aktien: 23.528.000
Kosten in Dollar: 7.293.680
Zahl der anschließend gehaltenen Aktien: 35.348.000

Alistair Cowden

Zahl der zuvor gehaltenen Aktien: 4.211.756
Zahl der neu gekauften Aktien: 788.244
Kosten in Dollar: 244.356
Zahl der anschließend gehaltenen Aktien: 5.000.000

Peter Ingram

Zahl der zuvor gehaltenen Aktien: 750.539
Zahl der neu gekauften Aktien: 260.675
Kosten in Dollar: 80.809
Zahl der anschließend gehaltenen Aktien: 1.011.214

Heikki Solin

Zahl der zuvor gehaltenen Aktien: 1.198.750
Zahl der neu gekauften Aktien: 479.500
Kosten in Dollar: 148.645
Zahl der anschließend gehaltenen Aktien: 1.678.250

Fiona Harris

Zahl der zuvor gehaltenen Aktien: 137.000
Zahl der neu gekauften Aktien: 54.800
Kosten in Dollar: 16.988
Zahl der anschließend gehaltenen Aktien: 191.800

Insgesamt

Zahl der zuvor gehaltenen Aktien: 18.118.045
Zahl der neu gekauften Aktien: 25.111.219
Kosten in Dollar: 7.784.478
Zahl der anschließend gehaltene Aktien: 43.229.264


Aktien-Emission durch Tausch von Wandelanleihen

Mitteilung über den Börsenhandel gemäß Abschnitt 708A(5) des Corporations Act 2001


Altona Mining Limited hat heute 1.051.136 voll bezahlte Stammaktien zu einem Emissionspreis von je 0,325 australischen Dollar (AUD) ausgegeben. Die Emission erfolgte nach der Annahme eines Angebots an Inhaber von Wandelanleihen zum Tausch ihrer Wandelanleihen in Aktien, wie am 31. Januar 2011 bekannt gegeben. Infolge der Annahme des Angebots werden 370 Wandelanleihen gestrichen. Diese neu ausgegebenen Aktien gehören zu einer Wertpapier-Klasse, die an der australischen Börse ASX (Australian Securities Exchange) börsennotiert ist.

Das Gesetz 'Corporations Act 2001' (Unternehmensgesetz von 2001) beschränkt den Wiederverkauf von Wertpapieren ohne vorherige Bekanntmachung, falls der Verkauf nicht gemäß Abschnitt 708 oder 708A davon ausgenommen ist. Indem das Unternehmen diese Bekanntmachung tätigt, tritt die Ausnahmeregelung aus Abschnitt 708A(5) für die oben genannten Aktien in Kraft.

Das Unternehmen gibt hiermit der ASX gemäß Abschnitt 708A(5)(e) des Gesetzes bekannt, dass:

1. die Aktien ohne Bekanntmachung an Investoren gemäß Teil 6D.2 des Gesetzes ausgegeben wurden;

2. das Unternehmen diesen Hinweis gemäß Paragraf (5)(e) von Abschnitt 708A des Gesetzes veröffentlicht;

3. zum Zeitpunkt dieses Hinweises hat das Unternehmen den Bestimmungen von Kapitel 2M des Gesetzes entsprochen, so wie sie auf das Unternehmen anzuwenden sind;

4. zum Zeitpunkt dieses Hinweises hat das Unternehmen dem Abschnitt 674 des Gesetzes entsprochen; und

5. zum Zeitpunkt dieses Hinweises gibt es keine Informationen,

a. die von der laufenden Veröffentlichung gemäß dem Regelwerk der ASX ausgenommen sind; oder

b. die für Investoren oder ihre Berater erforderlich sind, um informierte Einschätzungen machen zu können über

i. die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die finanzielle Situation und die Wirtschaftlichkeit, die Gewinne und Verluste und die Aussichten des Unternehmens, oder

ii. die Rechte und Pflichten, die mit den Aktien verbunden sind.


Mit freundlichen Grüßen

Eric Hughes
Company Secretary



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Altona Mining Limited
Alistair Cowden
Managing Director
Ground Floor, 1 Altona Street
West Perth, WA 6005
Australien
Tel: +61 8 9485 2929
www.altonamining.com

AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die richtige Übersetzung wird ausgeschlossen.
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