Aktuelle Einschätzung zu Great Panther Silver Ltd.
Die Produktion stammt aus 2 mexikanischen Silberminen. Bis 2012 soll die jährliche Produktionsrate auf 3,8 Mio. oz Silberäquivalent gesteigert werden. Bei Nettoproduktionskosten von 6,76 $/oz und einem Silberpreis von 17,93 $/oz konnte die Bruttogewinnspanne auf 11,17 $/oz gesteigert werden.
Der operative Gewinn lag nach hohen Explorations- und Verwaltungsausgaben bei 1,3 Mio. A$, was einem KGV von 56,5 oder 3,30 $/oz entspricht. Mit dem Anstieg des Silberpreises auf über 25 $/oz dürfte das operative KGV in den Bereich zwischen 20 und 25 zurückgefallen sein.
Die Ressourcen der beiden Projekte belaufen sich auf die Silberäquivalent von 10,5 Mio. oz, was bei einer jährlichen Produktion von 2,4 Mio. oz eine Lebensdauer von 4,4 Jahren abdeckt. Great Panther macht eine Angaben über die Höhe der Silberreserven. Für das Dezemberquartal wurde eine deutliche Ausweitung der angekündigt, bis zum 13.12.10 aber noch nicht veröffentlicht.
Am 30.09.10 stand einem Cashbestand von 9,4 Mio. A$ eine gesamte Kreditbelastung von 19,6 Mio. A$ gegenüber.
Beurteilung:
Great Panther präsentiert sich als kleiner Silberproduzent, der derzeit mit einer soliden Gewinnspanne arbeiten dürfte. Unklar ist, wie die Produktion auf der Basis der kurzen Lebensdauer der Ressourcen gesteigert werden soll. Negativ sind das aktuell hohe KGV und die fehlenden Reserven.
Great Panther ist derzeit nicht im Stabilitas Silber und Weissmetalle Fonds enthalten.
© Martin Siegel
www.goldhotline.de
Interessenkonflikte (mit IK gekennzeichnet): Die Mitarbeiter des Goldmarkts, die an der Erstellung von Aktienempfehlungen beteiligt sind, haben sich verpflichtet etwaige Interessenkonflikte offen zu legen. In dem Fall, daß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Goldmarkts in einer zum Kauf oder Verkauf empfohlenen Aktie Positionen gehalten werden, wird dies im entsprechenden redaktionellen Artikel kenntlich gemacht. Die Siegel Investments berät Dritte bei deren Anlageentscheidungen. Auch im Rahmen dessen umgesetzte Empfehlungen unterliegen den obigen Bestimmungen.