Queenston Mining Inc. gibt Verabschiedung eines Aktionäres-Rechte-Plans bekannt
´´Die Verabschiedung eines Rechteplans soll unsere Aktionäre schützen und soll sicherstellen, daß sie eine faire und gleiche Behandlung im Falle einer Übernahmeangebots erhalten´´, so Queenstons Chairman Hugh Harbinson. Queenston hat gegenwärtig keine Kenntnis von irgendeinem laufenden Übernahmeangebot für das Unternehmen oder Planungen hierzu.
Der Rechteplan ist darauf angelegt, eine faire und gleiche Behandlung von Queenstons Aktionären im Zusammenhang mit jedem möglichen Übernahmeangebot zu fördern und auch sicherzustellen, daß Queenstons Aktionäre und der Vorstand, in Übereinstimmung mit dem Wertpapierrecht, genug Zeit haben auszuloten, ob es effizientere andere Optionen zur Maximierung des Aktienwerts gibt. Der Rechteplan kann nicht verwendet werden, um Aktionären die Möglichkeit vorzuenthalten, Aktien bei einem Angebot anzudienen noch ist der darauf angelegt, das Management oder den Vorstand einzuigeln. Die Bedingungen des Rechteplans sind ähnlich denen in Rechteplänen, die zuletzt von den Aktionären anderer kanadischer Unternehmen angenommen wurden.
Die gemäß Rechteplan festgesetzten Rechte können in Anspruch genommen werden, wenn eine Person oder jede mit dieser in Zusammenhang stehende Partei 20% oder mehr der noch ausstehenden Anteile der Gesellschaft erwirbt oder die Absicht kundtut diese erwerben zu wollen, jedoch die nach Rechteplan vorgesehenen Bestimmungen eines ´´genehmigten Angebots´´ nicht erfüllt oder die Zustimmung des Vorstands von Queenston nicht hat. Sollte es zu einer Übernahme kommen, würde jedes Recht den Halter berechtigen, Queenston-Stammaktien mit einem bedeutenden Abschlag zum aktuellen Marktpreis zu kaufen, wovon die übernehmenden Personen oder mit dieser in Zusammenhang stehende Parteien aber ausgeschlossen sind. Ein ´´genehmigtes Angebot´´ ist ein gegenüber allen Anteilseignern von Queenston gemachtes Angebot, das während einer Frist von mindestens 60 Tagen offen bleibt. Wenn nach Ablauf der 60 Tage mehr als 50% der dann ausstehenden Queenston-Stammaktien (wobei es sich nicht um die Stammaktien der bietenden Partei oder von mit ihr in Verbindung stehenden Personen handelt) nach dem Angebot angedient wurden, kann eine solche Partei die Stammaktien annehmen und bezahlen. Sie muß jedoch das Angebot für weiter 10 Geschäftstage verlängern, um anderen Anteilseigner die Andienung zu ermöglichen.
Die gemäß Rechteplan ausgereichten Rechte werden zu Queenstons Stammaktien gehören, separate Zertifikate werden bis zu dem Zeitpunkt, wo die Rechte zur Anwendung kommen, nicht ausgestellt.
Eine Kopie des Rechteplans wird auf SEDAR (www.sedar.com) veröffentlicht.
Über Queenston
Queenston hat bedeutende Landpakete in bekannten Bergbaucamps zusammengefügt und es ist die Strategie des Unternehmens, zum Produzentenstatus zurückzukehren. Der erste Schritt in diesem Prozeß liegt in Fortschritten durch das Vorantreiben der primären Goldassets in Kirkland Lake, Ontario (Upper Beaver, McBean, Anoki), und in Cadillac, Quebec (Ironwood) hin zu einem NI 43-101 Ressourcenstatus. Queenston unterhält ebenfalls ein großes Portfolio an fortgeschrittenen Projekten und Frühphasen-Projekten, darunter das Jointventure mit Kirkland Lake Gold Inc. bei der Exploration der neuesten Goldentdeckung des Camps. Das Unternehmens ist mit einem Betriebskapital von 14,5 Mio. Can $ gut finanziert, um die Explorationspläne zu erreichen.
Im Namen der Queenston Mining Inc.
Charles E. Page, Präsident & CEO, (Anschluß 224)
Hugh D. Harbinson, Chairman, (Anschluß 225)
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